Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 146

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sung hat der Bund die Verantwortung zu tragen. Sobald die Flüchtlinge für das Asyl­verfahren zugelassen sind, liegen die Kompetenzen ganz klar bei den Ländern. Und es gilt, Kompetenzen ganz wahrzunehmen, und nicht, einfach in einer schwierigen Situa­tion zu sagen: Ich nehme sie nur halb wahr! Es geht darum, dass jeder seine Verant­wortung wahrnimmt und dass vor allem Solidarität gelebt werden muss. Deswegen noch einmal der Appell vor allem an die Gemeinden, diese Gespräche mit den Ländern zu führen, um letztendlich auch zusätzliche Quartiere für die Kriegsflüchtlinge zu finden.

Je früher die Zelte abgebaut sind, umso besser, denn die Situation ist ernst. Die Zelte stehen im Regen, und auch dort wird es nicht gemütlicher, deswegen sind wir alle an­gehalten, gemeinsame Lösungen zu finden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Haben Sie die Fragen vergessen? – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Fra­gen! Fragen!) – Entschuldigung, ich bin ja noch bei den Detailfragen. Entschuldigung, wir haben da ja 41 Fragen.

Zur Frage 1:

Derzeit befinden sich 25 228 Fremde mit einem offenen Asylverfahren in der Grundver­sorgung.

Zur Frage 2:

Ziel des BFA ist es, Asylverfahren in einer dem individuellen Schutzbedarf angepass­ten Verfahrensdauer zu führen. Die letzten aktuellen Messungen im April 2015 erga­ben, dass die Verfahrensdauer durchschnittlich 4,1 Monate beträgt.

Zu den Fragen 3 und 4:

Aufgrund einer Systemumstellung ist eine Beantwortung dieser Frage derzeit nicht mög­lich.

Zu den Fragen 12 und 13:

2014 wurde in 2 587 Fällen der subsidiäre Schutzstatus rechtskräftig zuerkannt, unab­hängig vom Antragsdatum. 2013 wurde in 1 819 Fällen der subsidiäre Schutzstatus rechtskräftig zuerkannt, unabhängig vom Antragsdatum.

Zur Frage 14:

Das gemeinsame Konzept der Länder und des Bundesministeriums für Inneres zur fle­xiblen Steuerung bei der Aufnahme und Betreuung von Asylwerbern sieht ein System vor, wonach grundsätzlich ab Antragstellung eine gleichmäßige Verteilung der zu ver­sorgenden Personen gewährleistet ist. Wir haben bereits über dieses Thema gespro­chen, es ist heute auch im Detail verhandelt worden, damit wir eben aufgrund dieses Automatismus zu einer fairen Quotenregelung kommen, die auch eingehalten werden soll und somit auch eine langfristige Entlastung der Standorte sicherstellt.

Zur Frage 15:

Von Jänner bis April 2015 haben sich insgesamt 2 228 Personen dem Verfahren ent­zogen. Davon tauchten 2 037 Personen während des Zulassungsverfahrens, 125 Per­sonen während des inhaltlichen Verfahrens und 86 Personen während des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht unter.

Zu den Fragen 16 und 17:

Entsprechende Statistiken liegen nicht vor.

Zur Frage 18:

Im Jahr 2013 wurden durch das damalige Bundesamt insgesamt 488 Aberkennungs­verfahren eingeleitet. Davon wurden 381 in erster oder zweiter Instanz rechtskräftig.

 


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