Zur Frage 19:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Dann wissen wir es eh schon!)
Zur Frage 20:
Zum Stichtag 21. Mai 2015 sind 1 820 Personen in der Bundesbetreuungsstelle Ost in Traiskirchen und 170 in der Bundesbetreuungsstelle West in Thalham einquartiert.
Zur Frage 21:
Von derzeit insgesamt 2 635 grundversorgten unbegleiteten minderjährigen Fremden sind 2 338 Asylverfahren beim BFA beziehungsweise beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
Zur Frage 22:
Zum Stichtag 21. Mai 2015 sind in der Bundesbetreuungsstelle Ost in Traiskirchen, in Reichenau an der Rax, in der Steiermark, in Steinhaus am Semmering, in der Magdeburg-Kaserne in Klosterneuburg sowie in Quartieren der Bundesländer unbegleitete minderjährige Fremde untergebracht.
Zu den Fragen 23 bis 25:
Im Jahr 2014 wurden 5 993 Konsultationsverfahren bezüglich Überstellungen aus Österreich nach Dublin-Out-Verfahren geführt, und es wurden 1 327 Überstellungen aus Österreich nach „Dublin-Out-Verfahren“ durchgeführt. Im Jahr 2014 wurden 2 355 Konsultationsverfahren bezüglich Überstellungen nach Österreich nach „Dublin-In-Verfahren“ geführt. Es wurden 790 Überstellungen nach Österreich durchgeführt. Aufgrund möglicher Nacherfassungen und Datenbereinigung sind die Zahlen jedoch noch als vorläufig zu betrachten.
Zur Frage 26:
Keine Dublin-Überstellungen erfolgen derzeit nach Griechenland.
Zur Frage 27:
Absolute Priorität muss der vollständigen Umsetzung der Rechtsakte des europäischen Asylsystems im Hinblick auf die Standards bei der Unterbringung und Führung von Asylverfahren eingeräumt werden. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass Asylwerber europaweit gleichbehandelt werden und Anreize zur Sekundärmigration reduziert werden.
Darüber hinaus ist das Dublin-System weiterhin einer der Eckpfeiler des europäischen Asylsystems, und es muss zu einer weiteren Effizienzsteigerung kommen. Dies kann dadurch erreicht werden, dass alle Mitgliedstaaten bei neu ankommenden irregulären Migranten lückenlos die Fingerabdrücke abnehmen, um die Identifizierung bei einer Weiterreise zu erleichtern, so wie es auch in der Eurodac-Verordnung vorgesehen ist. Darüber hinaus sind nationale Maßnahmen zu setzen.
Zur Frage 28:
Die Exekutivbediensteten bedienen sich des Instrumentes der sogenannten Ausgleichsmaßnahmen, kurz AGM. Die Grundsatzaufgabe der AGM-Kräfte ist die Sicherstellung der polizeilichen Kontrollen in Grenzregionen und an den Hauptdurchzugsstraßen. Der Personalstand beläuft sich derzeit auf mehr als 1 300 Exekutivbedienstete in den Bundesländern im Verfügungsbereich der Landespolizeidirektionen. Zusätzlich ist das operative Zentrum beim BMI eingerichtet, welches mit rund 65 Bediensteten bei Schwerpunktaktionen unterstützt. Im Jahr 2014 wurden durch die speziell ausgebildete Orga-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite