Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 148

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nisationseinheit rund 155 Schlepper festgenommen sowie 1 364 Geschleppte bezie­hungsweise rechtswidrig Aufhältige aufgegriffen.

Zur Frage 29:

Gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration werden regelmäßig im Zuge von Expertengesprächen und hochrangigen Terminen zwischen Österreich und Italien besprochen. Als Beispiel können die bi- und trilateralen Streifen von Deutsch­land, Österreich und Italien auf der Straße und im Zug angeführt werden. Aufgrund des derzeitigen Migrationsdruckes wurden zusätzlich auch gemeinsame Streifen mit Italien zwischen Udine und Villach eingerichtet.

Zur Frage 30:

Diese Kooperation findet auf mehreren Ebenen statt. Erstens innerhalb der Europäi­schen Union und der Nachbarstaaten. Dies spiegelt sich in den Ministertreffen wie dem kürzlich stattgefundenen Besuch des französischen Innenministers in Wien oder in den Gesprächen auf Expertenebene mit italienischen Vertretern zum Thema Asyl und Mi­gration.

Zweitens erfolgt eine intensive Kooperation mit Transitstaaten, insbesondere den West­balkanstaaten. Aber der größte Schwerpunkt liegt in der Kooperation mit den Drittstaa­ten. Zur diesjährigen Forum-Salzburg-Ministerkonferenz in Österreich wurden noch die Westbalkanstaaten eingeladen, um gemeinsam die bestehende Problematik zu erör­tern und die Kooperation zu festigen. Ebenso nahmen Europol, Frontex, UNHCR und EASO an der Konferenz teil.

Drittens arbeitet das Innenressort unter anderem über die österreichischen Verbin­dungsbeamten in den Drittländern oder Herkunftsstaaten eng mit den Behörden vor Ort zusammen. Die Polizeiattachés nehmen zweifelsohne eine Schlüsselfunktion ein bei der direkten Übermittlung von Informationen über illegale Migration und die aktuelle Si­tuation vor Ort an die österreichischen Behörden.

Zur Frage 31:

Ein effizientes Asylsystem kann nur dann funktionieren, wenn zwischen echten Kriegs­flüchtlingen und Personen, die nur aus wirtschaftlichen Gründen ihre Heimat verlassen haben, klar differenziert wird, so, wie wir es auch im Gesetz tun. Hierzu sind im Rah­men des Fremdenrechtsänderungsgesetzes verschiedene Maßnahmen vorgesehen, wie die Führung von beschleunigten Verfahren bei Personen aus sicheren Herkunfts­staaten oder die Einschränkung von Grundversorgungsleistungen im Falle von offen­sichtlich unbegründeten Asylanträgen.

Um die illegale Einwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen europaweit einzudämmen, sollen Wirtschaftsflüchtlinge bereits in Drittstaaten identifiziert und von schutzbedürfti­gen Flüchtlingen unterschieden werden. Das ist Ziel der österreichischen „Save Lives“-Initiative, nämlich die Erstprüfung der Schutzbedürftigkeit durch UNHCR direkt in den Herkunfts- beziehungsweise Transitstaaten. Dadurch kann schutzbedürftigen Flüchtlin­gen ein sicherer Weg in die EU angeboten werden und gleichzeitig illegale Migration effektiver bekämpft werden.

Wir müssen das Geschäftsmodell der Schlepper zerstören, die Menschen absichtlich in Seenot bringen. Daher sieht unser Vorschlag vor, in Seenot Gerettete zuerst in UNHC-Anlaufstellen zu bringen, wo eine Erstprüfung und Auswahl durch UNHCR erfolgt, und danach eben mit einem fixen Schlüssel auf ganz Europa zu verteilen. Mittel- und lang­fristig ist aber die nachhaltige Bekämpfung der Fluchtursachen durch enge Kooperation aller Politikbereiche, angefangen bei Entwicklungszusammenarbeit über Handel bis hin zur Außen- und Innenpolitik, notwendig.

 


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