klarzustellen, muss ich es in diesem Fall machen. Sie kennen, glaube ich, die „Richtlinie zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen“? (Abg. Amon schüttelt den Kopf.)
Diese Richtlinie ist im Europaparlament beschlossen worden und dabei geht es um den effektiven Arbeitsmarktzugang nach neun Monaten ab Antragstellung – das heißt, das kann noch während des Verfahrens sein –, verbunden mit einer Arbeitsmarktprüfung. (Abg. Brosz: Das ist auch sinnvoll!) – Das ist richtig.
Jetzt können Sie mich ausbessern, aber nach meinem Wissen sind die Mehrheitsverhältnisse im Europaparlament so, dass man für einen derartigen Beschluss zumindest die Stimmen der Sozialdemokraten und der Europäischen Volkspartei braucht. Ich nehme jetzt einmal an – ich habe es in der kurzen Zeit nicht genau nachgeprüft –, dass die Kollegen von der ÖVP da auch zugestimmt haben, die von der SPÖ wahrscheinlich auch, und dass die österreichische Bundesregierung dann im Rat auch zugestimmt hat.
Insofern haben die Kollegen von den Freiheitlichen dahin gehend recht, dass das kommen wird, da die Umsetzungsfrist im Sommer abläuft. Und ich bin auch sehr froh, dass das kommen wird, weil ich es für sehr, sehr sinnvoll halte, dass Menschen, die einen Asylstatus beantragen, auch die Chance haben, zu arbeiten, und nicht Ewigkeiten zum Nichtstun verdammt sind. – Daher bin ich mir ganz sicher, dass wir das umsetzen müssen, weil es die europäische Regelung so vorsieht, auch wenn die FPÖ das nicht will. Es ist so, wir müssen es umsetzen, und ich freue mich darüber. Fakt ist, es muss kommen, da wir sonst ein Vertragsverletzungsverfahren riskieren. (Zwischenruf des Abg. Hübner.) – Zum Glück, Herr Kollege Hübner, kann es auch ohne die Stimmen der FPÖ hier im Nationalrat beschlossen werden.
Aber jetzt noch etwas, was mich in diesem Zusammenhang ein bisschen verdutzt zurückgelassen hat. Ich habe beim Klubobmann Strache und beim Kollegen Kunasek etwas nicht verstanden, das Sie mir vielleicht erklären können. Sie haben beide davon geredet, dass ordentliche Gerichte in Österreich über den Asylstatus entscheiden und dass es sehr oft – über die Zahlen will ich jetzt gar nicht reden, denn das halte ich in diesem Zusammenhang nicht für relevant – dazu kommt, dass ein Asylstatus nicht zuerkannt wird, weil es Wirtschaftsflüchtlinge sind.
Ich denke, dass wir uns in diesem Saal alle einig sind, dass Wirtschaftsflüchtlinge, die ja auch nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen, keinen Asylstatus bekommen sollten. Und wenn das ordentliche Gerichte entscheiden, ist es auch richtig, dass man sie wieder abschiebt. Jetzt habe ich aber immer noch nicht die Antwort. (Abg. Darmann: Es wird aber nicht!) – Okay, es wird nicht, das ist eine Antwort. Man muss es effektiver machen. Da stimme ich Ihnen zu. Aber das, was ich von Ihnen nie höre, ist eine Antwort darauf, wie ich das denn mache. Ich brauche doch eine Gerichtsentscheidung, oder?
Ich habe aber immer das Gefühl, die kommen irgendwie nach Österreich und Sie wollen sie an der Grenze abfangen, indem Sie sagen: Nein, du nicht, denn du schaust aus wie ein Wirtschaftsflüchtling, und du könntest eventuell ein Asylwerber sein. – Die Einzelfallprüfung ist da ganz relevant. Das müssen, da sind wir uns einig, ordentliche Gerichte entscheiden. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Korun.)
Jetzt zurück zur Dringlichen Anfrage: Sie haben im Titel das Wort Chaos verwendet. Da gebe ich Ihnen auch insofern recht, als es in Österreich ein gewisses Asylchaos gibt, insbesondere wenn es um die Unterbringung von Flüchtlingen geht. Ich glaube, das ist einfach die Rechnung, die wir gerade für jahrelange Versäumnisse in diesem Zusammenhang präsentiert bekommen, da wir es nicht geschafft haben, uns über Jahre hinweg darauf vorzubereiten, dass wir – zumal die entsprechenden Krisenherde in der Welt ja auch vorhanden sind – die entsprechenden Quartiere bereitstellen.
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