Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 165

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Antrag haben wir schon vor zwei oder drei Monaten eingebracht; er liegt momentan im Verfassungsausschuss und wartet dort darauf, behandelt zu werden.

Ich halte das für ganz essenziell, weil wir damit – und nur damit – endlich Schluss ma­chen können mit diesen ständigen Diskussionen darüber, wer jetzt wieder die Verant­wortung übernimmt, und wir endlich gemeinsam klar sagen können, dass der Bund die Verantwortung übernimmt. Dann können wir auch auf die entsprechenden Lösungen hinarbeiten.

Damit wir nicht so lange warten müssen, mache ich es Ihnen einfacher, Frau Innen­ministerin, und bringe den Antrag jetzt schon ein. Die ÖVP und Kollege Amon, der das ja auch spannend findet, könnten ihm ja heute schon zustimmen, damit wir so schnell wie möglich die Grundversorgung in die Bundeskompetenz bringen.

Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grundver­sorgung in Bundeskompetenz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage be­treffend ein Bundesverfassungsgesetz vorzulegen, demnach die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung insofern verändert wird, als die Grundversorgung von Asylwer­bern vollständig in Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit des Bundes über­tragen wird.“

*****

Ich glaube, wenn wir diesem Antrag zustimmen, können wir diesem unsäglichen Hin- und Herschieben von Verantwortung endlich ein Ende bereiten. Ein zusätzlicher posi­tiver Aspekt wäre, dass wir diesen unsäglichen Dringlichen Anfragen der FPÖ mögli­cherweise auch ein Ende bereiten können. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Kickl: Rei­nes Wunschdenken! – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

16.41


Präsidentin Doris Bures: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend Grundversorgung in Bundeskompetenz

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten KO Stra­che und weiterer Abgeordneter betreffend Asylchaos und kein Ende in Sicht - "Welcome to Austria?"

Die Rechtsgrundlagen im Bereich der Grundversorgung von Asylwerbern sind vielzäh­lig, was sich sowohl aus unionsrechtlichem Einfluss als aus dem Umstand ergibt, dass hier zwei Kompetenztatbestände betroffen sind, die ein Zusammenspiel von Bund und Ländern erzwingen und deren Abgrenzung schwer lösbar ist. Die Zuständigkeit zur Versorgung von Asylwerbern ist also je nach Verfahrensstand zwischen Bund und Län­dern aufgeteilt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite