Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 212

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Die Frage, ob es zwei Geschäftsführer geben soll, führt mich zum Bundestheaterorga­nisationsgesetz. Ich danke der Frau Kollegin Hakel, dass sie es vorhin angesprochen hat. Es wundert mich sehr, Herr Bundesminister, dass Sie die Ergebnisse des Unter­ausschusses des Rechnungshofausschusses beziehungsweise Sie, Frau Kollegin Ha­kel, die Novelle zum Bundestheaterorganisationsgesetz als Ergebnisse dieses Unter­ausschusses hier darlegen, wo doch der Unterausschuss noch nicht einmal seine Ver­handlungen abgeschlossen hat. Es herrscht auf unserer Seite große Verwunderung darüber, dass wir hier über eine Gesetzesnovelle sprechen, obwohl die Lehren aus dieser Bundestheaterkrise noch gar nicht offiziell und öffentlich gezogen wurden. – Nur so viel dazu.

Sie haben immer wieder betont, es müsste zu einer Stärkung der Holding kommen. Das kann man durchaus so sehen. Aber man kann es auch so sehen, dass es eigent­lich ein massives Versagen des Geschäftsführers der Bundestheaterholding gab. Er ist nämlich seiner Aufgabe eines ordentlichen Geschäftsführers nicht nachgekommen.

Wenn man sagt, es gibt auch strukturelle Probleme, man muss näher definieren, was die Holding tun muss, man muss sie stärken – das kann man so sehen, wie gesagt –, dann wundere ich mich, dass man eigentlich nichts anderes macht, als in das Bundes­theaterorganisationsgesetz das hineinzuschreiben, was erstens aufgrund des GmbH-Gesetzes ohnehin Pflicht ist und was zweitens sowohl im Corporate Governance Kodex als auch in den Aufgaben eines ordentlichen Geschäftsführers verankert ist. Also auch da sehe ich noch nicht wirklich das große Machen des Herrn Bundesmi­nisters.

In zwei Bereichen bringt allerdings diese Novelle wirklich Neuerungen: Erstens durch eine deutlichen Stärkung der Macht des Bundesministers. Umso mehr möchte ich hier noch einmal meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, dass die Ergebnisse aus dem Unterausschuss nicht abgewartet wurden. Es scheint vielmehr so zu sein, dass der Plan eines stärkeren Durchgriffs des Ministers auf die Bühnengesellschafen, in denen er nämlich zukünftig auch die kaufmännischen Geschäftsführer bestellen wird, schon länger bestanden hätte. Für die Bundestheaterholding sollen in Zukunft auch zwei Ge­schäftsführer bestellt werden. Das wird sich dann auch wunderbar mit der Ausschrei­bung der neuen Geschäftsführung ausgehen, vielleicht kurz nach der Wien-Wahl.

Der zweite Aspekt ist folgender – und da finde ich es schon relativ kühn, das als Er­gebnis des Unterausschusses des Rechnungshofausschusses zu sehen beziehungs­weise als Lehre aus der Bundestheaterkrise zu ziehen, als eine Art logischen Schluss –: Es muss zu einer Erhöhung der Basisabgeltung kommen. Wir werden das nächste Wo­che im Rechnungshofausschuss diskutieren. Wir haben vonseiten der Oppositionspar­teien schon angekündigt, dem Bericht der Regierungsparteien unsere Zustimmung nicht zu geben. Es wird dazu einen Minderheitsbericht geben. Ich halte das für einen wirklich sehr kühnen Schritt angesichts der Tatsachen, die wir in diesem Unterausschuss er­fahren haben.

Ich möchte jetzt noch einmal auf die Bundesmuseen zu sprechen kommen. Die Situa­tion ist in sämtlichen Kulturbetrieben angespannt, auch bei den Bundesmuseen. Ich möchte betonen, dass die Bundesmuseen auch als wissenschaftliche Anstalten beson­dere Aufgaben zu erfüllen haben, und zwar nicht nur in kultureller Hinsicht, sondern auch in wissenschaftlicher Hinsicht und im Hinblick auf die Forschung – und das mit hohem Personalaufwand. Aber hier gibt es keine Lösung.

Das gilt auch für andere Kultureinrichtungen – insbesondere auch für die Freie Szene –, da gibt es auch nicht mehr Geld. Aber für die Bundestheater gibt es mehr Geld – aller­dings nicht gemäß den Leistungen der Bundestheater (Zwischenruf der Abg. Hakel), nicht im Hinblick auf die Frage: Was ist denn eigentlich der Kulturauftrag? Den wollen


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