Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 211

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.

 


19.08.53

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, einen kurzen Rückblick in das letzte Jahr zu machen, denn ich finde, es gehört erwähnt, was alles im letzten Jahr hier im Parlament mit dem Bundesminister Ostermayer erledigt bezie­hungsweise erfüllt worden ist. Ich möchte da nur die Künstlersozialversicherung, die Buchpreisbindung für E-Books und das Film- und Fernsehabkommen erwähnen – alles Dinge, die im letzten Jahr erreicht worden sind. Ein weiterer Punkt ist jetzt die Novelle zum Bundesmuseen-Gesetz.

Worum geht es in diesem Gesetz? – Im Grunde wird jetzt festgelegt, wie man in Zu­kunft – mein Vorredner hat es gerade erwähnt – bilanztechnisch mit Schenkungen in den Bundesmuseen umgeht.

Die zweite Änderung ist, dass das Naturhistorische Museum jetzt Naturhistorisches Mu­seum Wien heißt.

Und die dritte Änderung ist, dass jetzt auch in der Österreichischen Nationalbibliothek ein zweiter Geschäftsführer/eine zweite Geschäftsführerin installiert werden kann, um eben das Vieraugenprinzip zu erfüllen. Das stellt kein Misstrauensvotum gegen Frau Direktor Rachinger dar, sondern es geht da einfach um das Vieraugenprinzip. Das ist ein wichtiger Punkt auf Bundesebene.

Womit wir uns in Zukunft auch beschäftigen werden, das ist das Bundestheaterorga­nisationsgesetz. Da möchte ich nur zwei Dinge erwähnen, die wichtig sind. Mit diesen haben wir uns auch im Rahmen des Unterausschusses des Rechnungshofausschus­ses, wo wir uns mit der Bundestheaterholding beschäftigt haben, auseinandergesetzt. Einer der Punkte ist eine deutliche Stärkung der Holding bei Kontrolle, Aufsicht und Controlling. Und der zweite Punkt ist eine deutliche Anhebung der Basisabgeltung, die notwendig ist, um den kulturpolitischen Auftrag in Zukunft erfüllen zu können.

Die Bundesmuseen und die Bundestheater sind eine zentrale Säule der österreichi­schen kulturellen Identität, und ich bin davon überzeugt, dass wir als Politik hier die Aufgabe haben, sicherzustellen, dass diese kulturpolitische Identität auch in Zukunft er­halten bleibt beziehungsweise Bestand haben kann. Dafür muss man eben die notwen­digen Rahmenbedingungen schaffen. Und das wollen wir mit diesen Gesetzen jetzt tun. (Beifall bei der SPÖ.)

19.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Rei­singer. – Bitte.

 


19.11.30

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir stimmen selbst­verständlich der Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz der Kultur­güter zu. Und wir stimmen im Großen und Ganzen auch der Novelle zum Bundesmu­seen-Gesetz zu. Aber wir halten es nicht für notwendig, das Vieraugenprinzip durch zwei Geschäftsführer oder Geschäftsführerinnen sicherzustellen. Das riecht auch mei­ner Meinung nach Proporz.

Ich möchte in diesem Zusammenhang nur ganz kurz darauf hinweisen, dass bei den Bundestheatern der Umstand, dass es dort zwei Geschäftsführer gab, nicht ausge­reicht hat, um das Vieraugenprinzip sicherzustellen. Das heißt, das ist eine Anscheins­lösung für eine Anscheinsproblematik, und die birgt natürlich die Gefahr eines Propor­zes in sich. Daher werden auch wir diesem Punkt nicht zustimmen.

 


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