Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (563 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert wird (598 d.B.)
16. Punkt
Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (456 d.B.): Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (599 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Mölzer. – Bitte.
19.06
Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir haben jetzt hier zwei Vorlagen zu debattieren: zum einem das UNESCO-Übereinkommen gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern. Dabei geht es um eine Ratifizierung, die wir hier vornehmen und die wir auch begrüßen, weil wir der Meinung sind, dass es unbedingt notwendig ist, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den illegalen Handel mit Kulturgütern zu verhindern beziehungsweise, wenn er schon stattgefunden hat, eine entsprechende Aufklärung und auch Rückgabe von solchen Kulturgütern möglich zu machen.
Das Einzige, was wir uns hier fragen, ist, warum das 45 Jahre gedauert hat. Schon 1970 ist nämlich dieses Übereinkommen in der UNESCO geschlossen worden, und wir in Österreich haben uns erst jetzt entschlossen, es zu ratifizieren. Aber gut, wir ratifizieren es jetzt, und das begrüßen wir. (Beifall bei der FPÖ.)
Die zweite Vorlage ist die Novelle zum Bundesmuseen-Gesetz, die aus zwei wesentlichen Teile besteht. Im ersten Teil geht es darum, dass Neuerwerbungen durch Schenkungen für die Bundesmuseen künftig in deren direktes Eigentum übergehen können, wenn das der Wille des Schenkers ist und nicht nur mehr des Bundes. Auch das begrüßen wir, weil da einerseits der Wille des Schenkers berücksichtigt werden kann und andererseits – und das ist, glaube ich, auch ein wichtiger Punkt – bilanztechnisch Klarheit geschaffen wird. Und dafür sind wir auch.
Im zweiten Teil – und dazu verlangen wir eine getrennte Abstimmung, weil wir dem nicht zustimmen können – geht es um die Installation eines zweiten Geschäftsführers beziehungsweise die Einführung des Vieraugenprinzips, wobei wir das Vieraugenprinzip für gut und wichtig halten, aber dafür braucht man nicht unbedingt einen zweiten Geschäftsführer, da wäre ein Prokurist ausreichend. Denn: Auch wenn dieser weisungsgebunden sein mag, darf er, wenn er rechtswidrige Weisungen erhält, diese ausschlagen, und so gesehen würde das reichen. Wir sind der Meinung, dass man da nicht zusätzlich hochdotierte Posten braucht. Das riecht ein bisschen nach Proporz, wenn man neben einem roten Geschäftsführer einen schwarzen oder umgekehrt einsetzt.
Folgender Verdacht liegt nahe, da die Grünen dem zustimmen: Wenn dann irgendwann einmal SPÖ und ÖVP keine Mehrheit mehr haben und man eine dritte Partei in der Regierung brauchen wird, werden wir dann vielleicht ein Sechsaugenprinzip einführen. Ich weiß nicht, ob das wirklich sinnvoll ist.
Wir sind auf jeden Fall dagegen und werden diesen Punkt ablehnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.08
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