Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 213

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auch wir natürlich sehr betonen, aber er ist nicht definiert. Ich habe mehrmals gefragt: Wie definieren Sie ihn denn? (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Hakel.) Es ist die Fra­ge nach den Bedürfnissen der Bundestheater ausschließlich aufgrund völlig falscher Strukturen, wie sie mit der Ausgliederung geschaffen wurden, gelöst worden.

Die Bedürfnisse der Bundestheater, die aufgrund der Ausgliederung entstanden sind, sind jetzt die Grundlage für die Erhöhung der Basisabgeltung. Das ist nicht das, was ich mir als gute Lösung vorstelle. Ich mache mich nicht zum Erfüllungsgehilfen bei die­ser Reform, indem ich beispielsweise dem Bericht der Regierungsparteien zustimme, sondern ich werde ihm natürlich nicht zustimmen.

Ich appelliere in diesem Zusammenhang an die ÖVP – ich nehme nämlich an, dass sie andere Lehren aus dem Unterausschuss gezogen haben –, in dieser Frage noch in Ver­handlungen mit dem Regierungspartner zu treten. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.

 


19.16.42

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! – Liebe Beate Meinl-Reisinger, das, was du hier jetzt ge­boten hast, war nicht ganz schlüssig, denn einerseits massivst zu kritisieren, dass man das Ergebnis des Unterausschusses nicht abwartet – und sich andererseits dann selbst hier herzustellen und, obwohl weder auf der Tagesordnung noch hier im Parlament derzeit zu beraten, das Bundestheaterorganisationsgesetz zu thematisieren, ist wirklich nicht verständlich. Entweder willst du selber abwarten, was für ein Ergebnis beim Un­terausschuss des Rechnungshofausschusses herauskommt, und dieses dann in die Be­gutachtung einbringen und dann, wenn es hier dem Hohen Haus vorliegt, diskutieren, oder du musst dir die Kritik sparen, dass es nicht abgewartet wurde. (Abg. Meinl-Rei­singer: Weil die Frau Kollegin Hakel das angesprochen hat!) Liebe Beate, es war nicht schlüssig, es war widersprüchlich!

Ich möchte mich aus diesem Grund hier nicht mit dem Bundestheaterorganisationsge­setz befassen, sondern mit dem, was auf der Tagesordnung steht, und auf der Tages­ordnung steht das Bundesmuseen-Gesetz.

Das ist an und für sich eine sehr sinnvolle kleine Novelle. Bisher ist ja nicht geregelt, wie man mit Schenkungen umgeht. Gott sei Dank bekommt der Bund oder bekommen die Bundestheater immer wieder größere oder kleinere wertvolle Schenkungen. Und damit klar geregelt ist, wie man damit bilanztechnisch oder auch eigentumsrechtlich umgeht, ist diese Novelle geschaffen worden.

Geregelt ist das jetzt so, dass der Wille des Geschenkgebers ausschlaggebend dafür ist, wem das Geschenk gehört. Außerdem ist Folgendes klargestellt: Wenn mit diesen Geschenken in weiterer Folge Rechtsgeschäfte getätigt werden, das heißt, diese ver­pfändet, verkauft et cetera werden, dann müssen das Bundeskanzleramt und der Fi­nanzminister zustimmen. Das ist sinnvoll, auch wenn nicht alles immer gesetzlich bis ins kleinste Detail zu regeln ist. Wir werden ja massiv kritisiert, dass wir viel zu viel re­geln.

Herr Minister, ich habe da eine Frage, nämlich: Warum regeln wir gesetzlich, dass das Naturhistorische Museum jetzt Naturhistorisches Museum Wien heißt? Der Standort ist doch so offensichtlich, dass das aus meiner Sicht schon zu hinterfragen ist!

Ich bin nicht gegen diese Bestimmung, aber warum muss das im Gesetz stehen? Wa­rum müssen wir in das Gesetz schreiben, dass das Naturhistorische Museum in Wien steht? (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

 


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