Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 214

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Ich meine, wir sollten uns auch selber gelegentlich an der Nase nehmen und der Re­gulierungswut ein bisschen Einhalt gebieten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

19.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


19.20.01

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Wer­te Kolleginnen und Kollegen! Es gibt bei dieser Novelle zum Bundesmuseen-Gesetz ei­nen Teil, der für das Bundesministerium die Möglichkeit vorsieht, auch für die National­bibliothek zwei Geschäftsführer einzurichten, wozu es meiner Meinung nach nicht ganz unberechtigte Bedenken aufseiten einiger Fraktionen gibt. Ich glaube, dass die Kritik deswegen entstanden ist, weil da wieder Gelder ausgegeben werden könnten, die viel­leicht anders eingesetzt werden sollten.

Es sind die Gehälter der Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen im internationalen Vergleich deutlich zu hoch. Und angesichts der angespannten Finanzsituation sollte man das schon einmal generell überdenken. Wir haben im Bundesmuseen-Bereich Gehäl­ter, die nicht einmal von der Modern Tate Gallery bezahlt werden, auch nicht vom Pra­do oder vom Louvre. Und da muss ich schon sagen – das ist jetzt unabhängig vom Vieraugenprinzip –: Vielleicht sollte man einmal darüber nachdenken, ob das notwendig ist.

Das Vieraugenprinzip halte ich dort für richtig und wichtig, wo es zwei getrennte Be­reiche gibt, auf der einen Seite einen wissenschaftlichen, inhaltlichen, künstlerischen und auf der anderen Seite den kaufmännischen. Das ist im Falle der Nationalbibliothek gegeben, daher werden wir dem zustimmen. Nicht gegeben ist es hingegen – und da gebe ich Kollegin Meinl-Reisinger sehr recht – bei den Bundestheatern, bei der Holding.

Und, Frau Kollegin Fekter, es mag schon sein, dass Sie das „Naturhistorische Museum – Wien“ oder nicht „ – Wien“ mehr interessiert – das ist mir aber wiederum reichlich wurscht. Der Herr Minister wird Ihnen gleich erklären, dass das eine Frage des Logos im internationalen Vergleich ist. Aber das interessiert uns nicht in diesem Zusammen­hang, wo das Bundestheaterorganisationsgesetz jetzt in der Öffentlichkeit diskutiert worden ist, zu einem Zeitpunkt, zu dem der Unterausschuss seine Ergebnisse noch gar nicht auf den Tisch gelegt hat. Und daher müssen wir darauf auch reagieren – das ist ganz normal.

Ich finde auch, was da jetzt bevorsteht, ist keine Korrektur. Was muss noch alles pas­sieren, Herr Minister, damit Sie erkennen, damit die ÖVP und die SPÖ erkennen, dass diese Ausgliederung strukturelle Fehler hatte – strukturelle Fehler hatte, die nicht mit Kosmetik zu korrigieren sind? Eine Struktur, die nicht zum Sparen angeregt hat, muss man ordentlich aufrollen, und man muss sich anschauen: Was ist fehlerhaft?

Und ein Ergebnis des Unterausschusses ist schon gewesen, dass auf allen Ebenen der Verantwortung Fehler gemacht wurden. Da gibt es offensichtliche Strukturproble­me. Ob es die Geschäftsführung war oder die Aufsichtsräte, die Wirtschaftsprüfungs­gesellschaften, das Ministerium und die Ministerin selbst – überall wurden Fehler ge­macht; außer vielleicht durch den einen Aufsichtsrat des Finanzministeriums, der im­mer wieder sein Veto eingelegt hat, wenn es ganz besonders arg zugegangen ist. Aber dazu kann ich nur sagen: Im neuen Bundestheaterorganisationsgesetz wird genau die­ses Veto in Zukunft verhindert.

Also gut: Keinerlei Gegenmaßnahmen, keine Gegenstrategie. Das Einzige, was immer zu vernehmen war und ist, ist die Forderung – der jetzt sogar auch noch entsprochen


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