Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 223

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Es ist auch heute schon angeführt worden, dass es die Konvention seit 1970 gibt und seit 1990 viele Nachbarländer im europäischen Raum dabei sind. Daher ist es natürlich gut, dass Österreich diese Konvention jetzt unterzeichnet und mit dabei ist. Dadurch ist auch der Umgang mit Rückforderungen von Kulturgütern aus nicht-europäischen Staa­ten geregelt. Eine klare Regelung ist da notwendig, wie auch die Sicherstellung, dass allfällige Forderungen von österreichischen Behörden und Gerichten behandelt werden können. Dies ist eine gute Sache, und daher begrüßen wir auch den Beitritt dazu. (Bei­fall bei der ÖVP.)

19.55

19.55.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz geändert wird, in 563 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dr. Rosen­kranz sowie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dr. Franz vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Verlangen auf getrennte Ab­stimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimm­ten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Ziffer 2 in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Teil ihre Zustimmung ge­ben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Nun kommen wir zur getrennten Abstimmung über Ziffer 3 in der Fassung der Regie­rungsvorlage.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Teil ihre Zustimmung ge­ben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Kultur­ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut, in 456 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG in Verbindung mit Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

 


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