Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 226

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

gehört: Es geht ja auch mit Sondervertrag, man macht damit Türen auf auch in ande­ren Sparten!

Nun, so ist es beim Bundesdienst ja nicht! Da muss man wissen, dass es beim Bun­desdienst Eignungstests gibt, wo man natürlich darauf schaut, ob derjenige geeignet ist – und ich glaube, dass diese engagierte junge Frau für den Küchenhilfsdienst sehr wohl geeignet gewesen wäre, denn sie hat die Arbeit ja auch zur vollsten Zufriedenheit erledigt. Also so ist es nicht, dass man da etwas aufmacht!

Aber auch ein Sondervertrag kann nicht die Lösung sein, denn das hat ja eine ganz an­dere Qualität, eine ganz andere Rechtssicherheit, wenn man heute ein fixes Dienstver­hältnis hat im Vergleich zu einem Sondervertrag. Sonderverträge sind nämlich meis­tens befristet auf ein Jahr und es gibt keine Rechtssicherheit.

So geht man mit diesen Menschen, die leichte Einschränkungen in ihrem Leben ha­ben, ihr Leben aber trotzdem selbst bestreiten wollen und arbeiten wollen, sicherlich nicht um! (Beifall bei der FPÖ.)

Man hätte jetzt zwei Jahre Zeit gehabt, das wirklich ordentlich in diese Dienstrechts-Novelle einzuarbeiten, aber diese Dienstrechts-Novelle ist überhaupt eine Husch-Pfusch-Aktion.

Mein Antrag wurde abgelehnt, was ich auch nicht ganz verstehe. Es ist auch nicht zu verstehen! Darin geht es um die schriftliche Ermahnung, Belehrung von Vorgesetzten. Davon hat man jetzt eigentlich nur mehr drinnen gelassen, dass es nach drei Jahren herausgenommen wird, dann kann es dem Beamten nicht mehr vorgehalten werden.

Aber man geht nicht her, dass man sagt, man korrigiert das im Inhaltsverzeichnis – je­der Personalakt hat ein Inhaltsverzeichnis. Das könnte man machen, denn die meisten Personalakte sind ja schon in elektronischer Form angelegt, aber auch in Papierform wäre es kein Problem. Auch das muss man nur wollen, dann hätte man es auch ma­chen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Schauen Sie, es hilft halt alles nichts! Wenn heute ein Vorgesetzter einen Bedienste­ten – ob rechtens oder nicht – schriftlich ermahnt und dieser drei Jahre mit dieser Er­mahnung konfrontiert ist, dann hilft halt alles nichts, wenn man nicht zulassen will, dass der Bedienstete seine eigene Darstellung niederschreiben darf und man auch das dem Personalakt beilegt. Das ist ja eigentlich logisch und leicht zu erklären, dass man so etwas zulassen sollte, aber auch darauf hat man keine Rücksicht genommen.

Das ist also – das muss ich wirklich sagen – eine Dienstrechts-Novelle 2015, die den Namen fast nicht verdient. Man hat da auf sehr, sehr viel vergessen und hat sich ei­gentlich keine Mühe gemacht.

Zu dem Regierungsantrag, der ja auch übermäßig schnell beschlossen werden soll und von dem die Opposition gleichfalls sagt, dass sie nicht glaubt, dass das vor dem EuGH hält und so weiter und so fort, wird mein Kollege Deimek noch einiges sagen, wie auch zu den ÖBB.

Zusammengefasst muss ich sagen, das ist eine sehr enttäuschende Dienstrechts-No­velle. Ich hoffe, dass der Entschließungsantrag, den ich jetzt erläutere, eine Mehrheit findet. Sie hatten Zeit: Zwei Jahre ist der Fall her, zwei Jahre ist nichts passiert. Wir wollen da nur eines – lassen Sie mich das noch einmal wiederholen –:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Situation schnellstmöglich anzupassen – al­so nichts Schlimmes, nichts Böses, aber die Situation soll hier angepasst werden, wo­rum die Volksanwaltschaft ersucht und wie es alle Oppositionsparteien wollen. Bei Ver­tagungen wurde das auch immer wieder von Regierungsabgeordneten versprochen, und wir wollen nur, dass das schnellstmöglich im Sinne dieser Menschen erledigt wird,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite