sodass auch sie ein Anrecht haben, in den Bundesdienst aufgenommen zu werden, nicht mehr und nicht weniger. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
20.05
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer; Mag. Musiol, Hagen, Mag. Loacker, Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung der Aufnahme von Menschen ohne volle Handlungsfähigkeit in den öffentlichen Dienst
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 17: Bericht des Verfassungsausschusses über die Dienstrechtsnovelle 2015 (604 d.B.) in der Sitzung des Nationalrates am 21. Mai 2015
Der geltende § 3 Abs. 1 Z2 Vertragsbedienstetengesetz (VBG) sowie § 4 Abs. 1 Z 2 Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG) normieren die „volle Handlungsfähigkeit“ einer Person als eine Voraussetzung für die Aufnahme in den Bundesdienst.
Die Anwendung dieser Bestimmung im VBG hat dazu geführt, dass eine junge Frau mit einer leichten geistigen Einschränkung eine Beschäftigung über eine Leiharbeitsfirma in einer Kaserne des Österreichischen Bundesheeres kurzfristig verlor.
Eine Weiterbeschäftigung als Vertragsbedienstete war nicht möglich, da die junge Frau, die aufgrund ihrer geistigen Einschränkung einen Sachwalter hat, ex lege die für die Aufnahme als Vertragsbedienstete erforderliche Voraussetzung der vollen Handlungsfähigkeit nicht erfüllen konnte.
Im gegenständlichen Fall wurde zwar nach Intervention durch die Volksanwaltschaft eine „Notlösung“ im Wege eines Sondervertrages gefunden, jedoch wäre eine entsprechende gesetzliche Änderung erforderlich, um künftig derartige Diskriminierungen von behinderten Menschen gerade durch den Bund als Dienstgeber generell hintanzuhalten.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der jüngst erhobenen Forderung der Volksanwaltschaft, im Zuge der Dienstrechtsnovelle 2015 eine entsprechende gesetzliche Änderung herbeizuführen, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, dass künftig Personen, bei denen die volle Handlungsfähigkeit nicht zur Gänze gegeben ist, in ein Dienstverhältnis zum Bund aufgenommen werden können.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.
20.05
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Bei dieser Dienstrechts-No-
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