Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 227

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sodass auch sie ein Anrecht haben, in den Bundesdienst aufgenommen zu werden, nicht mehr und nicht weniger. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

20.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer; Mag. Musiol, Hagen, Mag. Loacker, Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung der Aufnahme von Menschen ohne volle Hand­lungsfähigkeit in den öffentlichen Dienst

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 17: Bericht des Verfassungsausschusses über die Dienstrechtsnovelle 2015 (604 d.B.) in der Sitzung des Nationalrates am 21. Mai 2015

Der geltende § 3 Abs. 1 Z2 Vertragsbedienstetengesetz (VBG) sowie § 4 Abs. 1 Z 2 Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG) normieren die „volle Handlungsfähigkeit“ einer Per­son als eine Voraussetzung für die Aufnahme in den Bundesdienst.

Die Anwendung dieser Bestimmung im VBG hat dazu geführt, dass eine junge Frau mit einer leichten geistigen Einschränkung eine Beschäftigung über eine Leiharbeitsfirma in einer Kaserne des Österreichischen Bundesheeres kurzfristig verlor.

Eine Weiterbeschäftigung als Vertragsbedienstete war nicht möglich, da die junge Frau, die aufgrund ihrer geistigen Einschränkung einen Sachwalter hat, ex lege die für die Aufnahme als Vertragsbedienstete erforderliche Voraussetzung der vollen Hand­lungsfähigkeit nicht erfüllen konnte.

Im gegenständlichen Fall wurde zwar nach Intervention durch die Volksanwaltschaft eine „Notlösung“ im Wege eines Sondervertrages gefunden, jedoch wäre eine entspre­chende gesetzliche Änderung erforderlich, um künftig derartige Diskriminierungen von behinderten Menschen gerade durch den Bund als Dienstgeber generell hintanzuhalten.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der jüngst erhobenen Forderung der Volksanwalt­schaft, im Zuge der Dienstrechtsnovelle 2015 eine entsprechende gesetzliche Ände­rung herbeizuführen, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die sicherstellt, dass künftig Personen, bei denen die volle Handlungsfähigkeit nicht zur Gänze gegeben ist, in ein Dienstverhältnis zum Bund aufgenommen werden können.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


20.05.25

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Bei dieser Dienstrechts-No-


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