velle handelt es sich eigentlich um die Aufarbeitung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs, wo es um den Vorrückungsstichtag gegangen ist, der in einem Urteil aufgehoben wurde, und die Raschheit, die hier bekrittelt wird, ist erforderlich, um die Rechtsunsicherheit aufgrund dieses Urteils zu beseitigen.
Wir haben diese Besoldungsreform 2015 gemacht, um das EuGH-Urteil aufzuarbeiten, aber eine Dienstrechts-Novelle wird auch weiterhin Thema der Verhandlungen bleiben und soll dann im Herbst kommen. Hier ist es darum gegangen, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aufzuarbeiten, umzusetzen und letztendlich in eine verfassungskonforme Besoldungsreform überzuleiten. Das war der Sinn und Zweck und deswegen auch die Raschheit: weil, hätte man nicht reagiert, durch die Rechtsunsicherheit Kosten in zigfacher Millionenhöhe entstanden wären.
Dass hier nicht alles mitbehandelt wird, war immer klar, weil es nicht Sinn und Zweck dieser Besoldungsreform war, sondern das war ausschließlich die Aufarbeitung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs. Das haben wir im Februar gemacht, indem wir einen Systemumstieg vorgenommen haben, und zwar einen Systemumstieg, der sich letztendlich an das deutsche System angelehnt hat, von dem wir wissen, dass es vom Europäischen Gerichtshof anerkannt wird. Das heißt, man hat sich dabei in diese Richtung bewegt, um eine europarechtskonforme Umsetzung auch im Bundesdienst zu haben. Das war Sinn und Zweck dieser Besoldungsreform.
Im Zuge dieser Besoldungsreform, die wir im Februar als Systemveränderung durchgeführt haben, haben sich einige Nachteile für die Bediensteten ergeben, woraufhin wir in einem Entschließungsantrag festgehalten haben, dass diese Nachteile ihrerseits aufgearbeitet werden müssen. Diese Aufarbeitung passiert hier, indem man den Bediensteten im Wesentlichen eine Wahrungszulage zusagt und dass durch diese Wahrungszulage die Nachteile, die aus dem Umstieg in das neue System entstehen, eben ausgeglichen werden. Im Sinne der Mitarbeiter und der Bediensteten des Bundes ist es auch notwendig, dass man das rasch macht.
Daher ist das der Sinn und Zweck dieser ganzen Geschichte, und wenn man da jetzt irgendetwas hineininterpretiert an Nebenpunkten, dann sind die sicher sehr berechtigt – ich denke dabei an diesen einen Entschließungsantrag –, man wird auch weiter verhandeln, das wird auch Thema bleiben, ist aber nicht die Zielrichtung dieser Novelle.
Daher: Hier ist es darum gegangen, den entstehenden Nachteil von im Schnitt 0,6 Promille auszugleichen. Man hat noch einige andere Punkte hineingenommen, wie die Löschung der Ermahnungen oder Belehrungen im Personalakt oder den Rechtsanspruch auf unbezahlten Karenzurlaub in der Dauer von bis zu vier Wochen auch für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, was auch einer Modernisierung entspricht und was hier letztendlich auch verarbeitet wurde, im Wesentlichen geht es aber immer noch darum, ein Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs aufzuarbeiten, ein systemkonformes, ein mit Europarecht kompatibles System zu erarbeiten und letztendlich Rechtssicherheit für die Bediensteten zu schaffen.
Eines der größten Probleme bei diesem Umstieg, nämlich dass auch die Richteramtsanwärter in manchen Bereichen benachteiligt werden, ist ein Thema, das gleichfalls aufgearbeitet wurde, und ich bin informiert worden, dass die Verhandlungen zu einem positiven Ergebnis geführt haben und dass wir in den nächsten Wochen auch dieses Problem lösen werden.
Im Wesentlichen geht es darum, Schaden von der Republik abzuwenden, indem man dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs umsetzt und nicht länger zuwartet, um nicht weiteren Schaden entstehen zu lassen. (Beifall bei der SPÖ.)
20.09
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