Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 225

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22. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1015/A(E) der Abgeordne­ten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend legistische und finanzielle Verantwortung für das Beamtenpensionsrecht im Sozialministerium (609 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 17 bis 22 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


19.58.40

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich darf gleich einmal folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hofer, Musiol, Hagen, Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung der Aufnahme von Menschen ohne volle Handlungsfähigkeit in den öf­fentlichen Dienst

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die sicherstellt, dass künftig Personen, bei denen die volle Handlungsfähigkeit nicht zur Gänze gegeben ist, in ein Dienstverhältnis zum Bund aufgenommen werden können.“

*****

Dieser Antrag wurde im Ausschuss ja vertagt, wir haben das Gefühl, auf die lange Bank geschoben. Man will da halt keine Entscheidungen treffen.

Zur Erklärung: Diesem Antrag liegt ja ein Fall zugrunde. Am 7. September 2013 ist dieser Fall einer jungen engagierten Frau, die über eine Leiharbeiterfirma von Anfang April bis August 2013 beschäftigt war, öffentlich geworden. Wohlgemerkt, das war 2013, man hatte also lange Zeit, das in diese Dienstrechts-Novelle 2015 einzuarbeiten. Man hat es nicht gemacht, obwohl ihr zugesagt wurde, dass man das einarbeiten wird.

Aber nicht nur wir, also die Oppositionsparteien, kritisieren das – da will ich mich auch bei den anderen Oppositionsparteien bedanken, dass sie diesen Entschließungsantrag hier mit uns mittragen –, sondern auch die Volksanwältin Brinek und Volksanwalt Kräu­ter haben das öffentlich gesagt. Diesbezüglich gibt es eigentlich Aufzeichnungen en masse, beispielsweise schreibt die Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek Folgendes:

„Die Volksanwaltschaft ersucht daher dringendst, anlässlich dieser Dienstrechtsnovel­le 2015 die notwendigen Änderungen im Vertragsbedienstetengesetz vorzunehmen, um auch die Aufnahme von Menschen mit geistiger Behinderung in ein Dienstverhält­nis zum Bund zu ermöglichen.“

Also das sagt ja schon alles! Es wurde aufgefordert, es wurde versucht, die Bundes­regierung zu ermuntern, das in diese Gesetzesnovelle einzuarbeiten. Das ist jetzt zwei Jahre her, und man hat das Gefühl, es ist keine Schwierigkeit, man muss es einfach nur wollen, aber im Ausschuss hat man dann solche Begründungen für die Vertagung


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