Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, um im Bereich der Personalplanung des Innenministeriums für jeweils zwei Personen, die sich in Teilkarenzierung befinden, eine zusätzliche Planstelle (Überhangplanstelle) zu schaffen.“
*****
Dieser Antrag hat folgenden Hintergrund: Wir haben gestern alle miteinander einen Antrag beschlossen, in dem es um die Unterstützung der UN-Kampagne HeForShe – das heißt eine wirkliche Gleichstellung zwischen Mann und Frau im Job – gegangen ist, und heute haben viele in der Säulenhalle unterschrieben.
Bei der Exekutive gibt es das, wenn wir es so sehen wollen – Frauen verdienen gleich viel. Ich freue mich natürlich, dass wir sehr viele Frauen im Exekutivdienst haben, das hat sehr, sehr viele Vorteile, aber es hat auch einen großen Nachteil – das kann man den Frauen nicht vorwerfen, und es sind nicht nur die Frauen, sondern auch die Männer, die teilweise davon betroffen sind –: Wenn man in Karenz geht, dann hat man auch die Möglichkeit, über längere Zeit für die Kindererziehung in Karenz zu sein. Die Planstelle wird aber nicht besetzt beziehungsweise aufgestockt, sondern die Beamtinnen und Beamten, die in Karenz gehen, haben dann die Möglichkeit, keine Überstunden zu machen, keine Nachtdienste zu machen, und das ist im Polizeidienst ein großes Problem. (Zwischenruf bei der SPÖ.)
Diese Dienste müssen alle von den noch verbleibenden Beamtinnen und Beamten aufgeholt werden, die natürlich ungebührlich viele Überstunden machen müssen. Ich fordere schon seit Langem genau für diese Karenzierungen sogenannte Überhang-Planstellen, damit diese Beamten und Beamtinnen nicht verbrannt werden, um eine bessere Sicherheit gewährleisten zu können und zu schauen, dass die Leute gesund bleiben. Bitte stimmen Sie diesem Antrag zu!
Jetzt noch eine dritte Ungerechtigkeit im Beamten-Dienstrechtsgesetz – die Nebengebührenwerte. Nebengebührenwerte sind Steuern, die man von Überstunden, Mehrdienstleistungen, Nachtdienstgeld und was man da an Zulagen sonst noch bekommt automatisch abzieht. Wenn man diese Nebengebührenwerte voll hat, dann zieht der Bund weiterhin ab, aber man bekommt bei der Pension nicht mehr als diese 20 Prozent Pensionsleistung zusätzlich, weil die Beamten keine Abfertigung bekommen. Das ist also eine Ungerechtigkeit, die eingestellt gehört, denn wenn ich nichts mehr dafür bekomme, muss ich auch nicht mehr einzahlen. Es geht um eine Art Versicherung, und die „Pensionsversicherung“ – unter Anführungszeichen – ist eine Leistung, für die ich etwas leiste und dann etwas herausbekomme.
Wenn ich dafür nichts mehr herausbekomme, dann brauche ich auch nichts mehr zu leisten. Das ist also auch ein Thema, das man noch anpacken muss. Ich weiß, Frau Staatssekretärin, Sie reformieren das Beamtendienstrecht beziehungsweise bearbeiten das und wollen das gerechter machen. Ich kann Ihnen diese Sachen alle als Tipps mitgeben. Wir werden vielleicht einmal zusammensitzen und darüber diskutieren. Ich lade Sie ein, nehmen Sie diese Anregungen auf! Ich bin aktiver Polizeibeamter, derzeit auch in Teilkarenz, falle also auch meinen Kollegen zur Last (Zwischenruf der Abg. Gusenbauer-Jäger), aber ich versuche, das hier gerechter zu machen und für diese Beamten die richtigen Maßnahmen durchzusetzen, damit dieses System wirklich gerecht wird, was es mit diesem Beschluss heute nicht sein wird.
Jetzt kann ich Sie nur noch ersuchen, meinem Entschließungsantrag zuzustimmen und die Gesetzesvorlage abzulehnen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
20.25
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite