Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 236

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


20.18.19

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Frau Staatssekretä­rin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es wurde hier schon mehrfach angedeutet: Die­se Dienstrechts-Novelle wurde gemacht, um EU-Recht umzusetzen oder ein durch die EU festgestelltes Unrecht zu reparieren. Meiner Ansicht nach ist das aber nicht ganz gelungen, deswegen werden wir auch nicht zustimmen. Ich werde Ihnen das jetzt be­gründen, weil es immer noch Mankos gibt, die sehr wohl eine Altersdiskriminierung dar­stellen. Ich werde Ihnen das jetzt anhand von ein paar Beispielen kundtun. (Zwischen­ruf des Abg. Pendl.) – Lieber Otto, du wirst jetzt gut zuhören; es sind drei Beispiele, die ich dir belegen kann. Eines davon bin ich.

Da gibt es den Beamten, nennen wir ihn Julius B., der ist zwischen 18 und 29 beim Bun­desheer gewesen, hat zehn Monate Bundesheer gehabt und dann in der Privatwirt­schaft als Schmied gearbeitet. Dem werden nach dem jetzigen System – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen! – für die Beamtenlaufbahn nur fünf die­ser zehn Jahre, die er in der Privatwirtschaft gearbeitet hat, angerechnet, die Bundes­heerzeit voll. (Zwischenruf des Abg. Mayer.) Das wirkt sich beim Pensionssystem aus – dazu komme ich dann gleich noch –, aber auch bei den Vorrückungsstichtagen.

Meine Damen und Herren, der Vorrückungsstichtag wird so zusammengesetzt, dass die Vordienstzeiten und Bundesdienstzeiten zusammengerechnet werden. Die Vor­dienste werden zur Hälfte angerechnet, wie ich gesagt habe, und die anderen werden voll berechnet. Das ist also so, als ob der fünf Jahre nicht gearbeitet hätte, und ich glaube, als Schmied arbeitet man hart.

Dieser Julius B., wie ich ihn jetzt nenne, der bekommt dann natürlich später die Jubi­läumszuwendung zum 25-jährigen Dienstjubiläum, später zum 35-jährigen Dienstjubi­läum. Und wo es sich ganz negativ auswirkt: Wenn er mit 15 Jahren zu arbeiten be­gonnen hat, dann kann er erst mit 65 Jahren, also nach 50 Arbeitsjahren, in die Regel­pension gehen.

Der zweite Beamte, das ist der Cäsar H. (Abg. Gerstl: Cäsar H.!), der war früher in der Privatwirtschaft, ist dann zum Bundesheer eingerückt, hat dann noch einmal in der Pri­vatwirtschaft gearbeitet – also insgesamt zweieinhalb Jahre –, ist dann zu einer Ge­meindesicherheitswache gegangen – die ist kein Bundesdienst und wird dadurch auch nur mit 50 Prozent berechnet (Ruf bei der FPÖ: Das ist kein Handwerk!) –, und dieser Cäsar H. kommt dann, wenn wir es genau anschauen, auf 47,4 Arbeitsjahre und kann mit 62,4 Jahren in Pension gehen, da er die 42 Arbeitsjahre, die für einen Beamten vorgesehen sind, abgeleistet hat.

Dann habe ich den Julius K. Der hat maturiert, ist mit 18 Jahren zum Bundesheer, hat dann bei der Post gejobbt, bis er 20 war, und ist dann in die Gendarmerieschule ge­gangen. (Abg. Mayer: Was macht der jetzt?!) Der kann nach 42 Arbeitsjahren mit 60 Jah­ren in Pension gehen. Jetzt erklären Sie mir, ob wir hier nicht wieder eine Altersdiskri­minierung haben und ob dieses Gesetz dann wirklich vor dem Europäischen Gerichts­hof hält, wenn man es wieder beeinsprucht. Deswegen können wir nicht zustimmen. (Beifall beim Team Stronach.)

Als zweiten Punkt bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Per­sonalsituation im Sinne einer wirklichen Gleichbehandlung ohne negative Auswirkungen“

 


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