Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 235

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zur Adoption freigegebenes Kind sein. Der überwiegende Teil der Pflegeeltern in Ös­terreich betreut jedoch Kinder ohne Adoptionsabsicht. Es gibt keine sachliche Rechtfer­tigung weshalb zwischen Pflegeeltern mit bzw. ohne Adoptionsansicht bei der Gewäh­rung eines Babymonats unterschieden wird.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Dr. Karl. – Bitte.

 


20.15.01

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit Entschließungs­antrag vom 21. Jänner 2015 hat der Nationalrat die Bundesregierung aufgefordert, si­cherzustellen, dass es für die im Dienst stehenden öffentlich Bediensteten durch die Besoldungsreform keine Beeinträchtigung ihrer Lebensverdienstsumme geben darf.

Das, Herr Kollege Lausch, alles andere als enttäuschende Ergebnis liegt nun vor. Da­mit wird nicht nur gewährleistet, dass die im Dienst stehenden öffentlich Bediensteten nicht benachteiligt werden, es wurde auch den beiden weiteren Prämissen – der Euro­parechtskonformität und der Kostenneutralität – entsprochen.

Es freut mich aber vor allem auch sehr, dass es mit dem noch einzubringenden Ab­änderungsantrag gelingt, eine gute Lösung für die Gruppe der Richteramtsanwärter und Richteramtsanwärterinnen zu finden. Dank und Lob für ihren Einsatz gebühren in diesem Zusammenhang der Richtervereinigung.

Ich darf an dieser Stelle aber auch daran erinnern, dass mit dem bereits angesproche­nen Entschließungsantrag vom 21. Jänner 2015 auch eine über die vorliegende Besol­dungsreform hinausgehende Dienst- und Besoldungsrechtsreform eingefordert wurde. Ich hoffe, dass die diesbezüglichen Verhandlungen zu raschen und auch wirklich guten Ergebnissen führen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich aber auch noch auf den Antrag von Herrn Abgeordnetem Walser betreffend Jahresarbeitszeitmodell für alle LehrerInnen eingehen. Ich darf Sie daran erinnern, dass wir hier im Nationalrat zeit­gleich mit der Verabschiedung des neuen Lehrerdienstrechts im Dezember 2013 eine Reihe von Aufträgen in Form von Entschließungsanträgen ausgesprochen haben. Da­bei handelt es sich um Projekte, die für eine qualitative Weiterentwicklung der Schule sehr wichtig sind.

Konkret geht es dabei um Folgendes:

Erstens um die Überprüfung der Arbeitsplatzsituation von Lehrerinnen und Lehrern und erforderlichenfalls auch um die notwendigen Adaptierungen.

Zweitens um die Entlastung von Verwaltungsaufgaben. Das heißt, hier soll überprüft wer­den, welche Aufgaben an nichtpädagogisches Personal übertragen werden können.

Drittens geht es um das Vorlegen und Forcieren neuer Modelle für Unterstützungssys­teme zur Bewältigung psychologischer, gesundheitlicher und sozialer Herausforderungen.

Zudem wurde in einer Ausschussfeststellung festgehalten, dass das neue Lehrerdienst­recht nach seinem Inkrafttreten einer Evaluierung zu unterziehen ist. Und schließlich wurde auch beschlossen, dass unter Einbindung der Interessenvertretung eine Arbeits­zeitstudie durchzuführen ist.

Diese Maßnahmen sind zügig umzusetzen. Da werden wir natürlich auch weiter dahin­ter sein. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.18

 


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