Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 238

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Schenk, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Verbesserung der Personalsituation im Sinne einer wirklichen Gleichbe­handlung ohne negative Auswirkungen“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 17 Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (585 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsge­setz, das Land- und forstwirtschaftliche Landes-lehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landes­vertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertrags­lehrpersonengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehand­lungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bun­desbahngesetz, das Bundesbahn-Pensions-gesetz, das Bundespensionsamtübertra­gungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsge­setz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Vä­ter-Karenzgesetz, das Bezügegesetz, das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlaments­mitarbeitergesetz, das Bundesbezüge-gesetz, das Klubfinanzierungsgesetz 1985, das Auslandszulagen- und –hilfeleistungs-gesetz, das Einsatzzulagengesetz, das Militärbe­rufsförderungsgesetz 2004, das Wehrgesetz 2001 und das Heeresgebührengesetz 2001 geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2015) (604 d.B.)

Im Plenum des Nationalrates wurde am 20.5.2015 der Antrag „Unterstützung der UN-Women Kampagne HeForShe“ mit folgendem Entschließungstext „Die Bundesregie­rung wird ersucht, die HeForShe Kampagne von UN-Women zu unterstützen, insbe­sondere im Hinblick auf die Kernaussage, dass „die Gleichstellung von Frauen und Männern nicht im alleinigen Interesse der weiblichen Bevölkerung steht, sondern im In­teresse aller.“ u.a. auch von den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP positiv abge­stimmt.

Im Bereich des öffentlichen Dienstes – vor allem bei der Polizei – wird Gleichstellung bereits vollinhaltlich gelebt. Jedoch wurde noch keine Lösung für die – vor allem durch Karenzierungen – entstandenen Personalprobleme gefunden: Denn teilkarenzierte Per­sonen dürfen nur bei Freiwilligkeit zu Nachtdiensten und Überstunden herangezogen werden, wodurch viele Nachtdienste bzw. Überstunden auf die verbleibenden – meist männlichen – Beamten zu-rückfallen, welche dadurch übergebührlich belastet werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, um im Bereich der Personalplanung des Innenministeriums für jeweils zwei Personen, die sich in Teil­karenzierung befinden, eine zusätzliche Planstelle (Überhangplanstelle) zu schaffen.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


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