Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hagen, Schenk, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Verbesserung der Personalsituation im Sinne einer wirklichen Gleichbehandlung ohne negative Auswirkungen“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 17 Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (585 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landes-lehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundesbahn-Pensions-gesetz, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Bezügegesetz, das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz, das Bundesbezüge-gesetz, das Klubfinanzierungsgesetz 1985, das Auslandszulagen- und –hilfeleistungs-gesetz, das Einsatzzulagengesetz, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das Wehrgesetz 2001 und das Heeresgebührengesetz 2001 geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2015) (604 d.B.)
Im Plenum des Nationalrates wurde am 20.5.2015 der Antrag „Unterstützung der UN-Women Kampagne HeForShe“ mit folgendem Entschließungstext „Die Bundesregierung wird ersucht, die HeForShe Kampagne von UN-Women zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf die Kernaussage, dass „die Gleichstellung von Frauen und Männern nicht im alleinigen Interesse der weiblichen Bevölkerung steht, sondern im Interesse aller.“ u.a. auch von den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP positiv abgestimmt.
Im Bereich des öffentlichen Dienstes – vor allem bei der Polizei – wird Gleichstellung bereits vollinhaltlich gelebt. Jedoch wurde noch keine Lösung für die – vor allem durch Karenzierungen – entstandenen Personalprobleme gefunden: Denn teilkarenzierte Personen dürfen nur bei Freiwilligkeit zu Nachtdiensten und Überstunden herangezogen werden, wodurch viele Nachtdienste bzw. Überstunden auf die verbleibenden – meist männlichen – Beamten zu-rückfallen, welche dadurch übergebührlich belastet werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, um im Bereich der Personalplanung des Innenministeriums für jeweils zwei Personen, die sich in Teilkarenzierung befinden, eine zusätzliche Planstelle (Überhangplanstelle) zu schaffen.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.
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