20.26
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine geschätzte Frau Staatssekretärin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich habe vor einiger Zeit im Zusammenhang mit einer ganz anderen Gesetzesmaterie gesagt, entweder es liest sich jemand etwas nicht durch, oder er kennt weder den alten Rechtsbestand noch den gültigen Rechtsbestand, oder wir reden von komplett unterschiedlichen Sachen. Das würde mich sehr, sehr wundern. Ich möchte aber trotzdem mit etwas anderem beginnen.
Kollege Lausch, ich möchte nur eines in Erinnerung rufen. Ich habe das im Ausschuss gesagt und möchte aufgrund deines Redebeitrag jetzt noch einmal sagen, dass es nicht geht, hier von einer Husch-Pfusch-Geschichte zu reden. Ich muss sagen, ich hätte mir eigentlich von einem Personalvertreter erwartet, dass er versteht, dass da Menschen dahinterstecken. Da geht es nicht um die Politik.
Ausgehend vom Dezember haben die Beschäftigten, unsere Kolleginnen und Kollegen der Dienstrechtssektion, wochenlang durchgearbeitet. Wisst ihr eigentlich, wie viele Dienstrechte wir haben? Wisst ihr überhaupt, wie viele Vorrückungsstichtagsregelungen wir haben? (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Das habe ich euch alles erzählt. Da zu sagen, das ist ein Husch-Pfusch, damit beleidigt ihr in Wirklichkeit das ganze Personal von der Dienstrechtssektion. Ich entschuldige mich für deine Wortspende! – Ich danke euch schön! Alles Gute, Gratulation! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Anhaltende Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch und Kitzmüller.) Das hat sich das Personal, das Tag und Nacht gearbeitet hat, nicht verdient. Nur damit wir wissen, wovon wir reden! (Abg. Lausch: Da ist ja nichts mehr übrig geblieben!)
Jetzt kommen wir zurück auf das richtige Thema. Ausgehend von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes haben wir zur Aufgabenstellung gehabt, die Vorrückungsstichtagsregelung ganz einfach an dieses Gerichtsurteil anzupassen – Punkt.
Es ist lange verhandelt worden. Gerade hat die Abgeordnete Karl noch gesagt, dass wir in Wirklichkeit bis zur letzten Sekunde versucht haben, hier alle Gruppen einzubinden. Es ist also sehr – sage ich – sozialpartnerschaftlich oder über die Sozialpartnerschaft hinaus versucht worden, das alles einvernehmlich zu regeln. Alle haben zugestimmt, in Wirklichkeit sind alle zufrieden.
Ich muss sagen, das muss man bei so einer Anpassung, wie wir sie hier vorzunehmen haben, erst einmal zusammenbringen. Jetzt soll nicht wieder einer fragen, warum das so schnell gegangen ist. Wir haben über 100 Dienstbehörden. Das habe ich sehr oft gesagt. Wir brauchen die Rechtssicherheit, weil sonst alle Dienstbehörden anders entscheiden. Ich sage noch einmal dazu, dass wir als Gesetzgeber in Wirklichkeit auch den Auftrag gehabt haben, hier nicht nur die Rechtssicherheit für die 100 Dienstbehörden, sondern auch für 200 000 Beschäftigte, die wir alleine im Bundesdienst haben, zu schaffen. (Abg. Lausch: Aber nicht so schnell!) Mit den ausgegliederten Bereichen haben wir 220 000 Beschäftigte. Wenn man die Länder und die Städte hineinnimmt, dann redet man von 400 000 Leuten. Wollt ihr 400 000 Leute verunsichern?! (Abg. Stefan: Unsicherheit !) Von den zusätzlichen Kosten rede ich gar nicht.
Das war die Aufgabenstellung. Da haben wir jetzt geschaut, dass wir das einvernehmlich – mehr geht nicht – zusammenbringen. Der Kollege Gerstl wird dann einen Abänderungsantrag einbringen, in dem wir die Richteramtanwärter auch noch dabei und dieses Problem gelöst haben. (Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch und Stefan.)
Jetzt mache ich zwei Bemerkungen. Lieber Freund Hagen! Lieber Freund! (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.) Es interessiert dich nicht?! – Seit es den öffentlichen Dienst gibt, seit der Dienstpragmatik 1914 und nach dem Jahr 1945 hat man einen Bescheid für den Vorrückungsstichtag und einen zweiten Bescheid für die Pensionszeiten bekommen.
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