Auf Kritik wird seitens der Frau Staatssekretärin nicht eingegangen, weil eine Einigung zwischen der Bundesregierung und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst vorliegt. Wenn es so eine Einigung mit der Gewerkschaft gibt, was kümmert einen dann das Parlament, die „blöde Quatschbude“ – man zieht das eiskalt durch. Ob das rechtsstaatlich oder europarechtlich bedenklich ist, spielt keine Rolle.
Damit sind wir schon beim nächsten Punkt: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Das Ganze beginnt damit, dass es der Gewerkschaft egal ist, ob europarechtlich irgendetwas passt. Wenn nämlich eine europarechtlich korrekte Lösung gekommen wäre, dann sagt der Herr Neugebauer – zu welcher Partei gehört der? –, dass dann maximal 0,6 Promille der Lebensverdienstsumme eines Beamten verloren gehen könnten.
Ich finde es extrem beeindruckend, wie berechenbar Ihre Lebensläufe sind, dass Sie von vornherein sagen können, wie viel von Ihrem Lebenseinkommen 0,6 Promille ausmachen. Da dürfen Sie nämlich nie so lange krank sein, dass Sie aus der Entgeltfortzahlung fallen, da dürfen Sie keine Beförderung haben, da dürfen Sie nicht in Karenz gehen, denn sobald irgendeine dieser Wendungen des Lebens auftritt, geht sich diese 0,6-Promille-Rechnung nicht mehr aus.
Wenn wir das Medianeinkommen der Beamten hernehmen und einmal annehmen, es würde sich 45 Jahre lang so verhalten wie die Inflation, dann machen 0,6 Promille 1 388 € aus – übers Leben gerechnet, bei Ihrer Berechenbarkeit des Lebenslaufs. Ich wünsche mir nicht, dass mein Leben so berechenbar ist, dass man heute schon sagen kann, wie viel 0,6 Promille meines Lebensverdienstes ausmachen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Bei 0,6 Promille gehört man aus dem Verkehr gezogen – und das würde beim Neugebauer wohl auch so gehören.
Wir kommen dann zu dem vom Abgeordneten Lausch eingebrachten gemeinsamen Antrag, in dem es darum geht, dass auch Menschen mit mangelnder voller Handlungsfähigkeit Vertragsbedienstete werden können. Da geht es um eine Frage von Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, und diese Diskriminierung wird nicht beseitigt, sagt die Frau Staatssekretärin im Ausschuss, weil wir uns mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst noch nicht einig sind. Bitte?! – Weil die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst es will, diskriminieren wir weiter. So schaut es aus in der Republik Österreich! Das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Ich halte das für einen Skandal! (Zwischenruf bei der SPÖ.)
Dann kommen wir zurück zu diesem Antrag am letzten Punkt der Tagesordnung. Die wirkungsorientierte Folgenabschätzung wird vom Rechnungshof für falsch gehalten. Die glauben, dass die nicht einmal den gesetzlichen Grundlagen entspricht. Die Frau Staatssekretärin hat im Ausschuss auch gesagt, dass der Herr Finanzminister ihr bei der Erstellung dieses Gesetzes behilflich war. Aber dann wundere ich mich über die Stellungnahme des Finanzministeriums, dass die wirkungsorientiere Folgenabschätzung falsch berechnet sei. Die Kommunikation im Finanzministerium dürfte etwas mau sein, wenn das nicht bis zur Staatssekretärin durchdringt. Da sind doch genug Bedenken von vielen Stellen geäußert worden, die dagegen sprechen, das heute zu beschließen. Ich halte es eher für grob fahrlässig, sehenden Auges hier in den nächsten Fehler hineinzurennen.
Zur Frage der Frühkarenz hat die Kollegin Musiol treffend und umfassend ausgeführt, und ich kann mich dem nur anschließen. Das Vorliegende geht in die richtige Richtung, wie der Herr Abgeordnete Pendl richtig gesagt hat, aber nicht weit genug.
Ich selbst habe dann noch einen Antrag zum Beamtendienstrecht eingereicht, in dem es darum geht, die legistische und finanzielle Verantwortung zusammenzuführen. Ich habe das gestern schon kurz angerissen; das Finanzministerium bemängelt zu Recht, dass, wenn es um die Finanzierung von Beamtenpensionen geht, sie das dann im Fi-
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