Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 242

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nanzministerium nicht in der Hand haben, weil jedes Ministerium seine eigene Perso­nalpolitik fährt, selbst über die Ruhestandsversetzungen entscheidet und damit den Kostenblock aus dem eigenen Personalbudget zu den Beamtenpensionen verschiebt und nichts mehr damit zu tun hat.

Da gehören die Fäden in eine Hand zusammengezogen, und wir schlagen vor, dass das beim Sozialministerium der Fall sein sollte, weil die Kosten bei den Beamtenpen­sionen auch aus dem Ruder laufen. Obwohl die Beamten nicht wirklich mehr werden, müssen wir laut Ihrem Bundesfinanzrahmen mit einer Kostensteigerung von 12 Pro­zent in vier Jahren rechnen. Das halte ich für nicht verantwortlich. Wenn das Bundes­kanzleramt nicht in der Lage ist, das in den Griff zu bekommen, dann muss man das einem Ministerium geben, das die Hand drauf hat und sich mit solchen Themen auskennt – da wäre das Sozialministerium das richtige. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

20.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Mag. Loacker, ich unterstelle Ihnen nichts, es war si­cher nicht absichtlich, aber für den Begriff „Quatschbude“ für das Parlament gibt es nor­malerweise einen Ordnungsruf. Ich möchte Sie bitten, ihn nicht mehr zu verwenden. – Besten Dank. (Abg. Loacker: Wird nicht mehr vorkommen!)

Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Staatssekretärin Mag. Steßl zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


20.38.36

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Sonja Steßl: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Die vorliegende Novelle beruht auf einem Entschließungsantrag, den das Parlament am 21. Jänner 2015 verabschiedet hat, nämlich an diesem Plenartag, als die Besoldungs­reform hier im Hohen Haus beschlossen wurde. Der Entschließungsantrag umfasst un­ter anderem, dass die Bediensteten keine Einbußen haben sollten bei ihren Zugewinn­verlusten von 0,6 Promille im Lebensverdienst. Ich freue mich, dass ich auch hier im Hohen Haus berichten darf, dass wir mit dieser Vorlage auch diesem Auftrag gerecht werden und diesen auch umsetzen.

Mit der sozialpartnerschaftlich verhandelten Dienstrechts-Novelle wird das Einkommen der öffentlich Bediensteten gewahrt. Wie passiert das? – Dies erfolgt durch eine soge­nannte Wahrungszulage. Beim nächsten Biennalsprung wird das Gehalt auf dem Be­trag gewahrt, der nach dem alten System zugestanden wäre. Darauf folgt, wie auch am 21. Jänner 2015 beschlossen, ein System der Vorrückung, und die Bediensteten befin­den sich in der sogenannten Plus-Phase.

Strukturell entstehen durch dieses Modell dem Bund keine Mehrkosten – denn das war ja auch eine Aufforderung aus diesem Entschließungsantrag, dass strukturell keine Mehr­kosten entstehen sollten. Es entstehen durch einen Vorzieheffekt einmalige Mehrkos­ten, die aber durch das gesamte System auch wieder ausgeglichen werden. Warum sage ich das jetzt? – Man darf natürlich auch nicht vergessen, warum wir zu diesem Schritt nicht gezwungen waren, aber ihn setzen mussten: weil wir nämlich einmalig ein Budgetrisiko von 3,5 Milliarden € zu verzeichnen gehabt hätten und strukturelle Mehr­kosten von 700 Millionen €.

Unter dieser Perspektive möchte ich mich bei der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, die um eine Lösung bemüht war, herzlich für die konstruktiven und intensiven Verhandlun­gen bedanken sowie auch bei der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebedienste­ten, mit der wir auch sehr, sehr konstruktive Gespräche geführt haben.

Ich kann auch berichten – der Antrag wird noch eingebracht werden –, dass wir zusam­men mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst wie auch mit der Richtervereinigung eine


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