Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 243

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Lösung für die RichteramtsanwärterInnen gefunden haben. Nur zur Erklärung: Die Rich­teramtsanwärterInnen werden ja durch das neue System nicht übergeleitet, weil sie ein Fixgehalt erhalten, jedoch konnten wir insofern einen Kompromiss erzielen, als alle Zei­ten, die über das gesetzliche Gerichtsjahr, das ja derzeit 5 Monate andauert, hinausrei­chen, auch angerechnet werden.

Aber, meine geschätzten Damen und Herren, wir haben uns bei dieser Dienstrechts-Novelle nicht nur mit der Wahrungszulage befasst, sondern wir haben auch andere As­pekte einer Dienstrechtsänderung hier vorliegen, wie etwa das angesprochene Baby­monat, denn die Öffnung des Papamonats für gleichgeschlechtliche Paare und Adop­tion und damit die Umwandlung zum Babymonat war und ist mir ein besonderes Anlie­gen. Daher freut es mich, dass wir in dieser Dienstrechts-Novelle dieses Babymonat umsetzen können und diesbezüglich der Öffentliche Dienst neben vielen anderen Din­gen auch eine Vorreiterrolle für Gleichbehandlungsfragen spielt. (Beifall bei der SPÖ.)

Einen weiteren Schritt, den wir mit dieser Dienstrechts-Novelle umsetzen, ist die Ein­führung echter Militär-Zeitlaufbahnen, denn nach dem sechsmonatigen Grundwehr­dienst erhalten jene, die eine Berufslaufbahn anstreben, keine Verlängerung des Prä­senzdienstes, sondern ein echtes befristetes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, und mit diesem geht auch einher, dass die Zeiten in voller Länge angerechnet werden, für einen späteren Bundesdienst eben als Vordienstzeiten gelten. Auch die bisherigen Auslandspräsenzeinsätze werden zukünftig in einem Dienstverhältnis absolviert, und das ist ein weiterer Fortschritt.

Auf zwei Anträge, die bereits an den Herrn Bundesminister Ostermayer im Verfas­sungsausschuss gestellt wurden, nämlich die Ermahnungsfrage wie auch die Frage der vollen Handlungsfähigkeit, möchte ich kurz eingehen. Ich habe selbstverständlich diese Anträge sehr, sehr ernst genommen und mich mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst um eine Umsetzung bemüht. In einem Fall ist es mir gelungen, im anderen lei­der noch nicht.

Die Dienstrechts-Novelle beinhaltet eine Regelung, dass Ermahnungen und Belehrun­gen nach drei Jahren zu vernichten sind, wenn der oder die Bedienstete keine weitere Dienstpflichtverletzung mehr begangen hat. Was die Beseitigung der Diskriminierung von BewerberInnen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit angeht, habe ich, wie auch der Herr Bundesminister Ostermayer bereits im Ausschuss angekündigt hat, der Ge­werkschaft Öffentlicher Dienst einen Vorschlag unterbreitet, nämlich, es sollte nicht mehr auf die volle Handlungsfähigkeit, sondern nur mehr für die erforderliche oder vor­gesehene Verwendung erforderliche Handlungsfähigkeit abgestellt werden. Das würde auch Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit den Abschluss eines regulären Dienstverhältnisses ermöglichen.

Es war leider bis jetzt noch nicht möglich, in dieser Hinsicht eine Einigung mit der Ge­werkschaft Öffentlicher Dienst zu finden, aber ich werde dieses Thema auch bei der nächsten Dienstrechts-Novelle – wie Sie wissen, novellieren wir das Dienstrecht jeden Herbst – selbstverständlich wieder weiterverfolgen. In der Zwischenzeit – das möchte ich hier auch betonen – ist es möglich, dass derartige BewerberInnen auch über einen Sondervertrag angestellt werden können. Sonderverträge erhalten beispielsweise auch – nur damit man das auch der Vollständigkeit halber erwähnt – PilotInnen oder auch Ärz­tInnen.

Meine geschätzten Damen und Herren, die Dienstrechts-Novelle enthält, wie gesagt, neben der Wahrungszulage und der Erfüllung des Entschließungsantrages wesentliche Änderungen im Dienstrecht, und ich bitte sie daher um eine breite Zustimmung. – Dan­ke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.45

 


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