Lösung für die RichteramtsanwärterInnen gefunden haben. Nur zur Erklärung: Die RichteramtsanwärterInnen werden ja durch das neue System nicht übergeleitet, weil sie ein Fixgehalt erhalten, jedoch konnten wir insofern einen Kompromiss erzielen, als alle Zeiten, die über das gesetzliche Gerichtsjahr, das ja derzeit 5 Monate andauert, hinausreichen, auch angerechnet werden.
Aber, meine geschätzten Damen und Herren, wir haben uns bei dieser Dienstrechts-Novelle nicht nur mit der Wahrungszulage befasst, sondern wir haben auch andere Aspekte einer Dienstrechtsänderung hier vorliegen, wie etwa das angesprochene Babymonat, denn die Öffnung des Papamonats für gleichgeschlechtliche Paare und Adoption und damit die Umwandlung zum Babymonat war und ist mir ein besonderes Anliegen. Daher freut es mich, dass wir in dieser Dienstrechts-Novelle dieses Babymonat umsetzen können und diesbezüglich der Öffentliche Dienst neben vielen anderen Dingen auch eine Vorreiterrolle für Gleichbehandlungsfragen spielt. (Beifall bei der SPÖ.)
Einen weiteren Schritt, den wir mit dieser Dienstrechts-Novelle umsetzen, ist die Einführung echter Militär-Zeitlaufbahnen, denn nach dem sechsmonatigen Grundwehrdienst erhalten jene, die eine Berufslaufbahn anstreben, keine Verlängerung des Präsenzdienstes, sondern ein echtes befristetes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, und mit diesem geht auch einher, dass die Zeiten in voller Länge angerechnet werden, für einen späteren Bundesdienst eben als Vordienstzeiten gelten. Auch die bisherigen Auslandspräsenzeinsätze werden zukünftig in einem Dienstverhältnis absolviert, und das ist ein weiterer Fortschritt.
Auf zwei Anträge, die bereits an den Herrn Bundesminister Ostermayer im Verfassungsausschuss gestellt wurden, nämlich die Ermahnungsfrage wie auch die Frage der vollen Handlungsfähigkeit, möchte ich kurz eingehen. Ich habe selbstverständlich diese Anträge sehr, sehr ernst genommen und mich mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst um eine Umsetzung bemüht. In einem Fall ist es mir gelungen, im anderen leider noch nicht.
Die Dienstrechts-Novelle beinhaltet eine Regelung, dass Ermahnungen und Belehrungen nach drei Jahren zu vernichten sind, wenn der oder die Bedienstete keine weitere Dienstpflichtverletzung mehr begangen hat. Was die Beseitigung der Diskriminierung von BewerberInnen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit angeht, habe ich, wie auch der Herr Bundesminister Ostermayer bereits im Ausschuss angekündigt hat, der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einen Vorschlag unterbreitet, nämlich, es sollte nicht mehr auf die volle Handlungsfähigkeit, sondern nur mehr für die erforderliche oder vorgesehene Verwendung erforderliche Handlungsfähigkeit abgestellt werden. Das würde auch Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit den Abschluss eines regulären Dienstverhältnisses ermöglichen.
Es war leider bis jetzt noch nicht möglich, in dieser Hinsicht eine Einigung mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zu finden, aber ich werde dieses Thema auch bei der nächsten Dienstrechts-Novelle – wie Sie wissen, novellieren wir das Dienstrecht jeden Herbst – selbstverständlich wieder weiterverfolgen. In der Zwischenzeit – das möchte ich hier auch betonen – ist es möglich, dass derartige BewerberInnen auch über einen Sondervertrag angestellt werden können. Sonderverträge erhalten beispielsweise auch – nur damit man das auch der Vollständigkeit halber erwähnt – PilotInnen oder auch ÄrztInnen.
Meine geschätzten Damen und Herren, die Dienstrechts-Novelle enthält, wie gesagt, neben der Wahrungszulage und der Erfüllung des Entschließungsantrages wesentliche Änderungen im Dienstrecht, und ich bitte sie daher um eine breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
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