Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 244

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Gerstl – Bitte.

 


20.45.50

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass wir mit dieser Vorlage ein besonderes Beispiel der Zusammenarbeit setzen. Ein internationaler Ge­richtshof, der Europäische Gerichtshof, trifft eine Entscheidung zugunsten der österrei­chischen Beamten, und daraufhin beginnt ein Verhandlungsmarathon – so kann man das sagen – zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern, und man versucht, zu einer Einigung zu kommen, wie das, was im Sinne der Beamten vom Europäischen Gerichtshof positiv entschieden worden ist, auch für alle tragbar werden kann und für niemanden zum Nachteil wird.

Daraufhin wird in kürzester Zeit keine Lösung gefunden. Man beschließt eine Halblö­sung, würde ich einmal sagen, um die entsprechenden Fristen zu wahren, und wir im österreichischen Parlament stellen sicher, dass wirklich niemand einen Nachteil erleiden darf, bis diese Reform, die wir hier einmal beschlossen haben, auch tatsäch­lich in Wirksamkeit treten kann. Daraufhin setzen sich die Verhandlungen zwischen Ar­beitgeber und Arbeitnehmer inklusive Begutachtung und inklusive Regierungsvorlage fort. Das Ganze kommt wieder ins Haus, und wir verhandeln noch weiter, weil wir draufkommen, dass es noch ein paar Punkte gibt, die vielleicht nicht ganz passen.

In diesem Zusammenwirken schaffen wir heute, glaube ich, etwas, was beispielgebend ist, nämlich dass den Richtlinien des Europäischen Gerichtshofes, den Interessen der österreichischen Beamtinnen und Beamten und aller öffentlich Bediensteten und auch dem Arbeitgeber, sprich dem Bundeskanzleramt und dem Finanzministerium, entspre­chend eine Lösung gefunden wird, die für alle tragbar ist. „Win-win-Situation“ sagt man da klassisch dazu.

Damit wir das wirklich noch fertig abschließen können, möchte ich hier noch diesen Ab­änderungsantrag gemeinsam mit meinem Kollegen Otto Pendl einbringen. Dieser bringt vor allem, wie die Frau Staatssekretärin schon gesagt hat, auch für die Richter­amtsanwärter eine entsprechende Verbesserung, weil es mir und vielen hier im Haus ein besonderes Anliegen war, dass wir nicht Beamte erster und zweiter Klasse haben dürfen, sondern dass alle dieselben, gleichwertigen Rechte und Ansprüche haben.

Daher bringe ich den Abänderungsantrag der Abgeordneten Otto Pendl und Mag. Gerstl ein und möchte ihn kurz skizzieren.

In Ziffer 1 geht es darum, dass der Ausbildungsdienst beim österreichischen Bundes­heer nun nicht nur für Frauen, sondern natürlich auch für Männer entsprechend ange­rechnet wird. In den Ziffern 2 bis 10 geht es um technische Details, die vor allem der Rechtsklarheit dienen, und in der Ziffer 11 geht es um die Anrechnung von Zeiten der Gerichtspraxis, konkret darum, dass die verlängerte Rechtspraxis nun zur Gänze als Vordienstzeit angerechnet werden darf – dies vor allem deswegen, weil in der Praxis Unterschiede gemacht worden sind, wenn jemand als Richteramtsanwärter übernom­men wird, wobei der Zeitpunkt der Übernahme nicht von seiner Leistung, sondern von anderen Faktoren, die durch den Bediensteten nicht zu beeinflussen waren, bestimmt war.

Daher stellen wir hier mit diesem Abänderungsantrag das, was wir im Entschließungs­antrag im Jänner hier festgehalten haben, nämlich keine Nachteile für keinen einzigen Bediensteten, sicher, und all das, was weiter in diesem Entschließungsantrag gefordert worden ist, nämlich die Aufnahme einer neuen Verhandlung für ein neues Dienst- und Besoldungsrecht, das noch 2016 abgeschlossen werden soll, ist in der Zwischenzeit eingeleitet. Dafür bedanke ich mich bei Ihnen, Frau Staatssekretärin, bei den Sozial-


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