Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 64

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daher alle gemeinsam miteinander arbeiten und dieses Gesetz ganz einfach gesetzes­konform beschließen.

Ich bin überzeugt davon, dass auch das Kontoregister verfassungsrechtlich zulässig ist, da für das Gemeinwohl der Eingriff sehr wohl erlaubt sein kann. Bei den Einschau­rechten – das hat der Herr Minister auch selbst gesagt – muss man nachjustieren. Dazu gibt es auch Ideen: Das ist zunächst einmal das Vier-Augen-Prinzip, das seitens des Finanzamtes da sein muss. Es muss eine Aufzeichnung geben, eine Dokumen­tation darüber, wer, wann, warum nachgeschaut hat. Und es gibt die zwei Varianten, entweder durch richterlichen Beschluss oder durch den Rechtsschutzbeauftragten – worauf man sich einigen möchte, wird dann die Diskussion ergeben.

Die explodierenden Zugriffszahlen in Deutschland möchte ich gar nicht mehr kom­mentieren, das haben Kollege Rossmann und viele andere im Vorfeld gemacht. In Deutschland dürfen alle Ämter zugreifen, das ist bei uns so nicht vorgesehen. Das steht so jetzt nicht im Gesetz, Herr Strolz, das steht so nicht drinnen.

Zur Informationsfreiheit laufen die Verhandlungen – und das wissen Sie alle – auf höchsten Ebenen. Frau Kollegin Dietrich, Sie haben zuerst den Kollegen Vetter, der Ihnen abtrünnig geworden ist, sehr gelobt. Aber der war auch bei diesen Verhand­lungen dabei, vielleicht hätten Sie mit ihm Rücksprache halten sollen. Oder Herr Strolz, bei Ihnen sitzt Herr Alm in diesen Verhandlungen, vielleicht sollten Sie auch einmal mit ihm reden, bevor Sie hier dann über Informationsfreiheit sprechen.

Die Transparenzdatenbank ist ein wichtiges Instrument, da brauchen wir unbedingt die Mitwirkung der Länder. Wir stehen auch zu den Grundsätzen der allgemeinen Haus­halts­führung, die sowohl für Bund als auch für die Länder gelten sollen. Dem Staat und der Bevölkerung entgehen Einnahmen durch Steuerbetrug, und das nicht nur weltweit, sondern auch hier bei uns im kleinen Österreich. Und wenn wir uns dagegen wehren, zu versuchen, Steuerbetrüger zu fassen, ausfindig zu machen, damit die auch unser Gemeinwohl mitfinanzieren, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.

Wir haben den Auftrag, dass wir dagegen arbeiten, dass große Vermögenseliten sich einfach der Besteuerung in Österreich entziehen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.21


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Zakostelsky. – Bitte.

 


15.21.20

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um eines vorweg in Erinnerung zu rufen: Wir sprechen heute von der volumenmäßig größten Steuerreform in der Zweiten Republik. Auf der anderen Seite wird diese Reform in Grund und Boden kritisiert. Jetzt wissen wir natürlich alle, dass gerade in der Politik das Stilmittel der Übertreibung sehr gerne gelebt wird, die Politik lebt zum Teil davon, und das gilt natürlich in beide Richtungen, muss man fairerweise sagen.

Aber, meine Damen und Herren, lassen wir die Kirche im Dorf! Dem Finanzminister ist bezüglich einer – und es wurde heute so abschätzig gesagt – Tarifreform ein wirklich großer Wurf gelungen. Erinnern wir uns aber zurück. Eine Tarifreform zu schaffen, die wirklich insbesondere die werktätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich begünstigt, war der große Konsens der Forderungen aller Fraktionen, wenn wir ein paar Monate zurückdenken.

Mit einem Gesamtvolumen von 5,2 Milliarden € an Entlastungen, das vor allem bei den – ich habe es bereits erwähnt – Einkommen der Lohnsteuerpflichtigen zu spüren sein wird, findet diese Entlastung statt und ist wirklich ein wesentlicher Treiber für eine


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