Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 67

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

den Generalverdacht der Steuerhinterziehung. Das Vertrauensprinzip im Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern wird damit durch das Misstrauensprinzip ersetzt. Die Abschaffung des Bankgeheimnisses und die Pauschalverdächtigung durch die Bun­des­regierung werden die Einstellung der Bevölkerung zum Staat und die Steuermoral der Bevölkerung beeinträchtigen, weil sich die Bevölkerung zu Unrecht verdächtigt fühlt. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Herr Bundeskanzler hat gemeint, dass die Betrugsbekämpfer durch diese Novelle das nötige Werkzeug in die Hand bekommen. Ein solches Werkzeug wäre auch die Amtshilfe im Zusammenhang mit der Gruppenbesteuerung.

In diesem Zusammenhang möchte ich aus dem Bericht des Rechnungshofes zur Gruppenbesteuerung Juni 2013 zitieren:

„Nach den Angaben der Finanzämter und der Großbetriebsprüfung wurde seit der Einführung der Gruppenbesteuerung kein einziges Amtshilfeverfahren im Zusam­menhang mit der Geltendmachung bzw. Nachversteuerung von Verlusten auslän­discher Gruppenmitglieder durchgeführt“.

Da stelle ich mir schon die Frage, warum bei den Großkonzernen die vorhandenen Werkzeuge zur Betrugsbekämpfung nicht angewendet werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch der Herr Vizekanzler hat einen eigenartigen Zugang zur Betrugsbekämpfung. Angesprochen auf das Thema Betrugsbekämpfung in der „Pressestunde“ am 15. März 2015, betonte der Herr Vizekanzler – ich zitiere –: „Es geht nicht um den ganz Kleinen, der in der Schweiz ein Konto hat, sondern um ganz große Fälle“. – Zitatende. Was hat der Herr Vizekanzler mit dieser Aussage gemeint? Welche Kleinen haben denn ein Konto in der Schweiz? Aus welchem Grund sollten die Schweizer Konten der soge­nannten Kleinen geschützt werden? – Offenbar ist es dem Vizekanzler wichtig, dass die finanzielle Privatsphäre derjenigen, die in der Schweiz ein Konto haben, geschützt wird. Die finanzielle Privatsphäre der österreichischen Sparer ist für den Herrn Vizekanzler offenbar nicht schützenswert.

Die künftige Rechtslage wird dazu führen, dass es für Inländer aus Daten­schutz­gründen sicherer sein wird, ein Konto in der Schweiz zu haben, weil die Schweiz der österreichischen Finanz nur die Erträgnisse meldet, aber die österreichische Finanz in der Regel nicht Einsicht in das Schweizer Konto nehmen lässt. Herr Finanzminister! Das kann doch nicht in Ihrem Sinn sein, dass die österreichischen Sparer in der Schweiz in Hinkunft besser geschützt werden als in Österreich? (Beifall bei der FPÖ.)

Eine Hausdurchsuchung darf nur im Rahmen eines ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahrens erfolgen. Warum soll für ein Bankkonto etwas anderes gelten? – Der Entwurf dieses unerträglichen staatlichen Schnüffelgesetzes darf niemals Gesetz werden! (Beifall bei der FPÖ.)

Für uns Freiheitliche sind das Grundrecht auf Datenschutz und der Rechtsschutz im Rahmen eines ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahrens unabdingbar. Wir Freiheit­liche werden den Regierungsparteien sicher keine Zweidrittelmehrheit verschaffen. Das Bankgeheimnis für Inländer ist unantastbar. (Beifall bei der FPÖ.)

15.33


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


15.33.26

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wahrscheinlich zahlen tatsächlich die wenigsten gerne Steuern. Wie hier aber manche Vertreter vor allem vom Team Stronach, aber auch von den NEOS und der FPÖ Steu-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite