Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 74

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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.

 


15.49.08

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, insbesondere die, die heute hier im Parlament sind! Herzlich willkommen! „Freiheit bedeutet Verantwortlichkeit.“ George Bernard Shaw hat das gesagt.

Die ÖVP ist bereit, Verantwortung zu übernehmen. Die Freiheit des Einzelnen steht für uns immer schon im Mittelpunkt. Sie steht jetzt ganz präsent im neuen Grundsatz­programm, ganz zentral an erster Stelle. Daher gilt es, die Grenzen zwischen Freiheits­rechten und staatlichem Rechtsanspruch stets genau zu prüfen, zu überdenken, auszuloten und sinnvoll zu regeln. Das gilt ganz besonders im Zusammenhang mit dem Bankgeheimnis.

Der nunmehrige Gesetzentwurf zum Bankwesengesetz und Finanzstrafgesetz des Finanzministeriums betrifft natürlich, wie wir heute schon seit fast drei Stunden diskutieren, den sehr sensiblen Bereich der Privatsphäre, wo die Grenzen der Freiheit des Einzelnen versus die Regelungsnotwendigkeiten des Staates abzuwägen sind.

Ich möchte klarstellen, damit das auch alle jungen Damen und Herren, die da oben auf der Galerie sitzen, mitbekommen: Das Bankgeheimnis besteht ja grundsätzlich weiter­hin. (Abg. Hübner: Ja, grundsätzlich!) Es besteht aus der Pflicht der Kreditinstitute zur Verschwiegenheit über kundenbezogene Tatsachen und Wertungen. Bitte schön, wir regeln die Einschau und die Offenlegung, aber nicht die Abschaffung dessen, was ein Kreditinstitut uns beim Anlegen eines Kontos versprochen hat. Dass das Bankge-heimnis gegenüber Finanzbehörden in Europa, in der Schweiz und in den USA bereits in den letzten Jahren gelockert wurde, das wissen wir mittlerweile auch. Das geschah insbesondere im Hinblick darauf, dass wir den internationalen Steuerbetrug hintan­halten wollen, unbedingt wirksam bekämpfen wollen.

Lassen Sie mich kurz zum Begutachtungsentwurf Stellung beziehen. Ich komme erstens zum zentralen Kontoregister. Ich begrüße das ausdrücklich, denn – das möchte ich auch dem Kollegen Strache, der jetzt leider nicht im Saal ist, aber Sie werden es ihm gerne ausrichten, und den vielen anderen Abgeordneten, die sich heute zum Thema Vorratsdatenspeicherung geäußert haben, ganz klar sagen – die Einfüh­rung eines zentralen Kontoregisters ist nicht die Neueinführung der Vorratsdaten­speiche­rung, meine Damen und Herren, sie ist eine langjährige Forderung der Wirt­schafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, und sie bringt uns Effizienz. Sie wissen auch, dass lediglich Kontoart, Kontonummer und Verfügungsberechtigter gespeichert werden, Kontostände werden nicht angezeigt.

Die Damen und Herren vor den Bildschirmen haben auch das Recht, noch einmal sachbezogen zu erfahren, worum es heute in dieser Diskussion geht. Es geht um strengen Datenschutz, auch bei der Auskunft aus diesem zentralen Kontoregister. Herr Kollege Steinhauser, da bin ich voll bei dir. Natürlich geht es darum, dass nur unter strengen Kriterien abgefragt werden darf. Ich gehe sogar so weit, dass ich sage, derjenige, über den abgefragt wird, muss auch darüber informiert werden.

Schutzmechanismen zu dieser Abfrage – das hat unser Herr Bundesfinanzminister ganz klar gesagt – sind jetzt im Rahmen der Erarbeitung der Regierungsvorlage bis zum Ministerrat noch abzuwägen.

Herr Bundesminister, du sitzt seit drei Stunden hier – ich kenne dich als eine Person, die gut zuhören kann –, du nimmst sicher die Bedenken, die heute hier geäußert wurden, auch ernst. So, wie die Stellungnahmen, die da sind, erwarte ich mir natürlich


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