Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 50

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Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten. Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügli­ches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.39.471. Punkt

Wahl einer Ordnerin/eines Ordners

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung. Auf­grund des Ausscheidens von Herrn Abgeordnetem Mario Kunasek aus dem Nationalrat ist die Wahl eines Ordners vorzunehmen.

Der Wahlvorschlag des Parlamentsklubs der Freiheitlichen lautet auf MMMag. Dr. Axel Kassegger.

Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich im Sinne des § 87 Abs. 7 in Verbindung mit § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung hierüber nicht mit Stimmzetteln, sondern durch Erheben von den Sitzen abstimmen lassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir nun zur Wahl, und ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Wahlvorschlag des Parlamentsklubs der Freiheitlichen sind, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.

Damit ist Herr Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger zum Ordner gewählt. (All­gemeiner Beifall.)

10.40.522. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (587 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (633 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 912/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gerechte Pendlerverordnung für unsere Arbeitnehmer (634 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1146/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechts­anspruch auf Bildung und Qualifikation (Bildungskonto) (635 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1113/A der Ab­geordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), zuletzt geän­dert mit BGBl. 35/2015, abgeändert wird (636 d.B.)

 


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