Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 51

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6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1114/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindest­lohntarif für den KV-losen Bereich zur Existenzsicherung für unselbständig Be­schäftigte (637 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1147/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absi­cherung von Mindeststandards der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (638 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1083/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Um­schulungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer_innen mit gesundheitsbeeinträchtigen­den Berufen (639 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1160/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ein­führung eines Weiterbildungskontos (640 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 bis 9 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Hundstorfer.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


10.41.22

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bun­desminister! Ganz kurz noch zur Aktuellen Stunde möchte ich Ihnen, Frau Kollegin Schwentner, schon eines sagen: Sie haben hier behauptet, ich hätte irgendetwas mit Handys bei Asylwerbern kritisiert. – Das entspricht nicht den Tatsachen, ich habe dieses Wort nicht einmal in den Mund genommen. Ich würde Sie schon bitten, das einmal im Protokoll nachzulesen! Das ist nicht in Ordnung. Sie sind ganz offensichtlich nicht in der Lage, sinnerfassend zuzuhören. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber jetzt zur Sozialdebatte.

Wir haben heute eine Regierungsvorlage, nämlich ein Bundesgesetz, mit dem das Ar­beitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, in Verhandlung, in der es prin­zipiell einmal darum geht, vor allem der Gruppe der Arbeitslosen, die über 50 sind, besondere Maßnahmen beziehungsweise vermehrt Maßnahmen zu gewähren. Das ist sehr sinnvoll, denn wir wissen ja, dass die Arbeitslosigkeit in Österreich explodiert. Sie explodiert leider Gottes seit Jahren, und es ist auch leider kein Ende in Sicht. Wir ha­ben die höchste Arbeitslosigkeit in der Zweiten Republik, und natürlich sind vor allem auch ältere Arbeitnehmer besonders stark davon betroffen. Das können wir aus den Statistiken herauslesen. Es ist daher überhaupt keine Frage, dass wir diesem Gesetz­entwurf zustimmen werden.

 


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