Wissenschaftsausschuss:
Berichtskonvolut zu den Evaluierungsverpflichtungen nach § 143 Universitätsgesetz 2002 hinsichtlich zugangsgeregelter Studien, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (III-183 d.B.)
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Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 4144/AB
Präsidentin Doris Bures: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 4144/AB der Anfrage 4316/J der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verschleppung und Demontage des Energieeffizienzgesetzes durch den Herrn Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft abzuhalten.
Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.
Präsidentin Doris Bures: Weiters teile ich mit, dass die Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 65/A der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 18. Juni 2015 zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.
Diese kurze Debatte wird im Anschluss an die Debatte über die Anfragebeantwortung stattfinden, die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 bis 9, 10 bis 12, 13 bis 16 sowie 18 und 19 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Dann gehen wir in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 6,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 88 Minuten, FPÖ 81 Minuten, Grüne 68 Minuten sowie STRONACH und NEOS je 36 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Beschlusses je 18 Minuten.
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