Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 48

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10.36.44Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 5313/J bis 5429/J

2. Anfragebeantwortungen: 4301/AB bis 4351/AB

Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates): 15/ABPR

Anfragebeantwortung (Obfrau des Umweltausschusses): 16/ABPR

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert wird (669 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Kapitalmarktgesetz und das Rech­nungslegungs-Kontrollgesetz geändert werden (670 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011 und das Immobilien-Invest­mentfondsgesetz geändert werden (671 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbrin­gen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nicht­raucherschutz (Tabakgesetz), das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steuergesetz 1988, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Bundes-Bediensteten­schutzgesetz geändert werden (672 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentech­nisch veränderten Organismen (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geändert werden (673 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (674 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Bürgerinitiative Nr. 73 betreffend „Errichtung und Finanzierung eines Grabmals für die Opfer von Maly Trostinec“

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Finanzausschuss:

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mauritius über den Informationsaustausch in Steuersachen (678 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

 


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