Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 5313/J bis 5429/J
2. Anfragebeantwortungen: 4301/AB bis 4351/AB
Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates): 15/ABPR
Anfragebeantwortung (Obfrau des Umweltausschusses): 16/ABPR
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert wird (669 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Kapitalmarktgesetz und das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz geändert werden (670 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011 und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden (671 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert werden (672 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geändert werden (673 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (674 d.B.)
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Bürgerinitiative Nr. 73 betreffend „Errichtung und Finanzierung eines Grabmals für die Opfer von Maly Trostinec“
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Finanzausschuss:
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mauritius über den Informationsaustausch in Steuersachen (678 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite