Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 104

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fall von Säumniszuschlägen oder Verzugszinsen in Anspruch zu nehmen, erhöht die grundsätzliche Zahlungsmoral neuerlich und schafft auch weniger bürokratischen Auf­wand im Ausnahmefall des Zahlungsverzugs, weil Unternehmen von sich aus ein Inter­esse haben, das neue Zahlungsziel rechtzeitig und aktiv zu vereinbaren.

Ein erhöhter Verwaltungsaufwand ist – abgesehen von den mit der Einführung verbun­denen Umstellungen – im Computerzeitalter nicht gegeben.

Zur Verschlechterung der Rechtsposition von ArbeitnehmerInnen auf Grund unvollstän­diger Anmeldedaten:

Mit der grundsätzlich zu begrüßenden Entbürokratisierung der Anmeldung geht ein Ver­lust an Datenqualität einher, der Lohn- und Sozialdumping Vorschub leistet. Empfeh­lungen der Arbeiterkammer und des ÖGB aus dem Begutachtungsverfahren folgend sind daher Angaben zur Lohnhöhe und zur Wochenstundenanzahl in die Anmeldung aufzunehmen.

Hinsichtlich der überlangen nachträglichen Meldefrist

Eine Sechsmonatsfrist zur Nachmeldung ist unsachlich lang. Sie ist den entsprechen­den Vorschlägen aus dem Begutachtungsverfahren folgend auf drei Monate zu verkür­zen.

Dies erhöht nicht allein die Finanzierungs- und Planungssicherheit der Sozialversiche­rung, sondern auch die Situation von Menschen, die Leistungen auf Basis der Bemes­sungsgrundlagen beziehen wollen oder müssen (etwa ein einkommensabhängiges Kin­derbetreuungsgeld, Bildungskarenzgeld oder Leistungen nach dem AlVG.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


13.06.31

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur kurz auf ein paar Dinge ein­gehen und etwas aufzuklären versuchen.

Punkt eins: Strafen gibt es nur mehr bei Verstößen gegen die Anmeldung vor Arbeits­beginn. Wenn dagegen verstoßen wird, gibt es Strafen, der Rest ist gestrichen.

Punkt zwei: Bei den Säumniszuschlägen hätte ich eine Riesenbitte: Wer immer das kri­tisiert, möge den § 114 komplett lesen, denn es gibt auch etwas Neues, nämlich die Nachsicht. Die Nachsicht kann sehr wohl all die Säumniszuschläge erlassen. Das heißt, man kann eine Nachsicht aussprechen, das ist, glaube ich, auch etwas Neues.

Ich möchte auch generell etwas sagen, weil hier sehr kritisiert wird, dass wir eine neue Bürokratie aufbauen. Wir bauen überhaupt keine neue Bürokratie auf, sondern wir ver­suchen, Bürokratie abzubauen, denn ich glaube, dass viele Unternehmungen in Öster­reich überhaupt nicht mehr selbst die Lohnverrechnung machen, die Lohnverrechnung ist irgendwo ausgelagert. Es gibt zum Beispiel in Graz eine Lohnverrechnungsfirma, die betreut, glaube ich, 500 österreichische Baufirmen und, und, und, und vieles läuft EDV-unterstützt.

Wenn also das interne Meldesystem funktioniert, sollte alles in Ordnung sein – und an dem kann es ja nicht scheitern, weil zum Beispiel die Säumniszuschläge überhaupt erst nach sieben Tagen angewendet werden können oder sollen oder müssen. Sieben Tage sind ja nicht ein Tag, ein halber Tag oder eine Stunde. Das heißt, demzufolge kann es an dem nicht liegen, denn wir wissen natürlich, wir haben viele Klein- und Mit­telbetriebe, die haben natürlich auch ihre Abläufe, keine Frage.

 


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