Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 109

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beiten, aber eben im Monat die Höchstmessung nicht überschreiten darf. Das hat mit Ihrem Ansinnen auch überhaupt nichts mehr zu tun; das zur Klarstellung.

Der zweite wesentliche Grund ist aber – und das wird von Ihnen gleichfalls sehr kriti­siert – eine Vereinfachung, nämlich ein Bürokratieabbau im Meldewesen, das heißt, dass jeder Kleinst- und Kleinunternehmer in Zukunft per PC seine Meldungen abgeben kann. Das, was Sie behaupten, nämlich dass sofort ein Zuschlag kommt, weil die Strafbe­stimmungen kommen, ist ebenfalls nicht richtig, denn wir haben auch in diesem Gesetz eine sechsmonatige Nachbehandlungsfrist. Also wenn es einer in sechs Monaten nicht schafft, eine richtige Meldung abzugeben, dann ist er für mich ohnehin kein Unternehmer.

In diesem Sinne können wir dem Gesetz frohlockend entgegenschauen. Danke an alle, die konstruktiv daran mitgearbeitet haben, danke an den Bundesminister für diesen Weitblick und vielen Dank für die breite Zustimmung bei dieser Gesetzesbestimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Obernosterer.)

13.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer. –Bitte.

 


13.23.58

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Lie­be Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Mein Vorredner und einige davor sind ja auch schon darauf eingegangen: Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt für die Gastronomie, für die Hotellerie. Wir wissen, gerade die Tourismuswirtschaft ist in der Vergangenheit mit den vielen Auflagen, Vorschriften und mit dem, was jetzt auch bei der Steuerreform dahergekommen ist, nicht immer gesegnet gewesen, aber heute haben wir wirklich einen Schritt für die Praxis getan. Gerade die vielen kleinen Landgasthäuser und die kleinen Betriebe werden sich in Zukunft wesentlich leichter tun, weil die tägliche Ge­ringfügigkeitsgrenze abgeschafft wurde.

Wie mein Vorredner auch schon gesagt hat, können wir jetzt Hochzeiten bewirten, Kirch­tage abhandeln mit Mitarbeitern, die sich – gerade auf dem Land ist das wichtig – ne­benbei in der Pension etwas dazuverdienen, oder wenn sonst jemand aushilft. Man kann ein paar Stunden bis zu einer Maximalgrenze von 406 € im Monat zusammen­fassen; das kann auch an zwei Wochenenden gemacht werden. Vorher hatte man bei 31 € nur die Möglichkeit, am Tag zirka zweieinhalb Stunden oder maximal drei Stunden zu arbeiten. Wissen Sie, was dabei herauskommt?! – Diese Änderung ist ganz, ganz wichtig!

Es gibt auch noch ein weiteres Thema, das gerade für die Landgasthäuser und für die Gastronomie sehr wichtig ist: Es gibt eine klare Vereinbarung mit dem Sozialministe­rium, dem Finanzministerium und den Sozialpartnern, die Möglichkeit von familiärer Mit­hilfe in den Familienbetrieben zu gewährleisten. Diesbezüglich würde ich auch sagen, dass wir schauen müssen, dass wir zu einer gesetzlichen Regelung kommen, zu einer gesetzlichen Sicherheit.

Wir wissen zwar heute schon, dass fast nie eine Strafe ausgesprochen wird, wenn so etwas aufgezeigt wird, wenn ein Familienmitglied bei der Arbeit bei seinem Sohn oder bei der Tochter angetroffen wird, aber es gibt Erhebungen und Vorladungen, die dann gemacht werden. Ersparen wir uns diese Bürokratie und schauen wir, dass wir das noch ins Gesetz hineinbringen! Wir sind in Gesprächen mit dem Herrn Sozialminister und glauben auch, dass wir noch zu einem guten und ordentlichen Ende kommen im Sinne der vielen kleinen Familienbetriebe.

Wie gesagt, das ist heute wirklich einmal ein Punkt, der für die Praxis ganz, ganz wich­tig ist: dass man arbeiten darf, wenn Arbeit vorhanden ist, und dass wir einfach, so wie


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