Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 108

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Beispielsweise waren von Verzugszinsenzahlungen auch Neugründer im vierten Jahr betroffen, nämlich knapp 14 000 waren es, die zahlen mussten. Darüber hinaus flatter­te bei 4 599 Neugründern auch ein Exekutionsantrag ins Haus.

Genau das ist ein Problem bei den Neugründern, bei den Ein-Personen-Unternehmen, bei den Kleinstunternehmern, die damit zu kämpfen hatten, insofern wurde hier ein wich­tiger nächster Schritt getan.

Weil immer beschwichtigt wurde, dass die ja um Ratenzahlungen oder um einen ge­nerellen Erlass ansuchen könnten, sei darauf hingewiesen, dass das ganz wenige Leu­te betrifft. Es waren nämlich gerade einmal 546 Fälle, bei denen die Verzugszinsen teil­weise oder gänzlich nachgelassen wurden. In Anbetracht der großen Summe von mehr als 270 000 sieht man, dass das nicht wirklich von Relevanz war.

Nichtsdestotrotz haben wir aber auch eine große Anzahl von Unternehmerinnen und Un­ternehmern, die Ratenzahlung in Anspruch genommen haben, nämlich an die 40 400.

Trotzdem glauben wir, dass wir weiterhin Handlungsbedarf haben, um die Situation für die Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmen zu verbessern, daher gibt es seitens der Fraktion der Grünen den Vorschlag, das noch abzuändern, nämlich für die EPUs den Basiszinssatz plus 2 Prozent zu verwenden und für die Kleinstunternehmun­gen – also bis neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – einen Basiszinssatz plus 3 Pro­zent. – Wir glauben, dass das eine große Erleichterung wäre und würden uns auch freuen, wenn dieser Antrag von den anderen Fraktionen Unterstützung findet.

Nichtsdestotrotz sind die 4 Prozent heute ein guter Schritt – und, wie gesagt, alle an­deren Baustellen, die offen sind, sind zügig anzugehen und Lösungen sind umzuset­zen im Sinne der Neugründerinnen und Neugründer, der KMUs, der Ein-Personen-Un­ternehmen, um tatsächlich verbesserte Rahmenbedingungen für die Wirtschaft herzu­stellen. (Beifall bei den Grünen.)

13.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Knes. – Bitte.

 


13.21.27

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Meldepflicht-Änderungsgesetz Stellung nehmen. Schade, dass der Herr Loacker nicht hier ist, aber der Herr Schellhorn  (Die Abgeordneten Loacker und Schellhorn machen sich durch Handzeichen und Rufe bemerkbar.) – Ja, die Sitzordnung wurde geändert. Vielen Dank. (Die Abgeordneten Lo­acker und Schellhorn: Nein!)

Sie haben heute gesagt, dass es zu einem bürokratischen Aufwand kommt. Dem ist Gott sei Dank überhaupt nicht so; der Herr Bundesminister hat es in seinen Ausführun­gen erwähnt.

Ich möchte mich eingangs auch recht herzlich beim gesamten Ausschuss bedanken, bei jenen, die positiv an diesem Änderungsgesetz mitgearbeitet haben – ich nehme aber auch Ihre Wortmeldungen sehr ernst.

Was bedeutet das, was Sie heute hier gesagt haben? – Sie haben das Problem er­wähnt, das die Kleinst- und Kleinunternehmer haben, nämlich jenes mit den geringfü­gig Beschäftigten, und hier haben wir eine wesentliche Änderung zusammengebracht: Wir sind von den täglichen Geringfügigkeitsgrenzen von 31 € – das ist heute schon gefallen – weggekommen und haben das auf eine monatliche Geringfügigkeit ausge­dehnt. Das bedeutet nämlich genau in Ihrem Bereich, in der Gastronomie, wo Sie mei­nen, dass das Gesetz falsch ist, dass man in Zukunft, wenn in einem Hotel oder einem Gasthaus eine Hochzeit gefeiert wird, ebenso acht bis zehn Stunden geringfügig ar-


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