Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 124

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für alle Mitarbeiter im öffentlichen Dienst eingefordert. Abgesehen davon, dass hier die Zuständigkeit nicht beim BMASK liegt, sondern im Wirkungsbereich des Bundeskanz­leramtes und des Verfassungsausschusses, hat bereits Frau Staatssekretärin Steßl im März 2015 den ersten Bericht „Monitoring der BeamtInnen-Pensionen im Bundesdienst“ veröffentlicht. Dieser Bericht beruht auf den Pensionsantritten der Bundesbeamten in­klusive der ausgegliederten Bereiche und wurde in dieser Form und Tiefe erstmals ver­öffentlicht.

Einige Eckdaten aus diesem Bericht, von denen manche heute schon angesprochen wurden: Die Anzahl der Neupensionierungen – 2014 waren es 1 889 – ist im Bundes­dienst massiv gesunken. Es gibt hier ein Minus von 53 Prozent. Das Pensionsantritts­alter hat sich bei den Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten 2014 gegenüber 2013 um zehn Wochen auf 60 Jahre und elf Monate erhöht und liegt jetzt bei jenem der Pri­vatwirtschaft. Das Ziel der Angleichung an das gesetzliche Pensionsalter konnte bisher noch nicht erreicht werden – auch das steht in diesem Bericht. Es wurde bereits festge­halten, dass dieses Monitoring nun auch gesetzlich verankert werden soll, die Beratun­gen finden ja bereits statt.

Zu Tagesordnungspunkt 16 fordert der Antragsteller die Einführung einer „richtigen Teil­pension“. Die geforderte Teilpensionsregelung nach diesem Antrag würde aber der Ab­schaffung der derzeit geltenden Wegfallsbestimmungen für vorzeitige Alterspension gleichkommen und somit dem erklärten Ziel der Bundesregierung – und das ist auch unser gemeinsames Ziel, glaube ich –, das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen, entgegenwirken. Das finden wir nicht gut und findet auch nicht unsere Zustimmung. Unsere Fraktion unterstützt vielmehr den Beschluss des Ministerrates, wonach es die Möglichkeit einer Teilpensionierung geben soll.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, die Voraussetzung für all diese Maßnah­men, deren Ziel es ist, die Menschen länger in Beschäftigung zu halten, ist aber die Bereitschaft der Wirtschaft, auch Arbeitsplätze für die älteren Menschen anzubieten. Unsere Fraktion begrüßt den Beschluss der Regierung für das Teilpensionsmodell und auch die Bestrebungen, das Pensionsmonitoring gesetzlich zu verankern.

Weiters begrüßen wir – und das darf ich abschließend sagen –, dass 2016/2017 250 Mil­lionen € jährlich zusätzlich für die Förderung von älteren arbeitslosen Menschen, die länger als sechs Monate auf Jobsuche sind, eingesetzt werden. Ich glaube, das ist ein wichtiger Beitrag, um den Arbeitsmarkt besser in den Griff zu bekommen. – Danke. (Bei­fall bei der SPÖ.)

14.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


14.18.39

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Ing. Lu­gar, nicht böse sein, aber ein paar der Äußerungen, die Sie hier getätigt haben, können Sie nur mit Ihrer Immunität tätigen. (Zwischenruf des Abg. Lugar.) – Das ist kein Blöd­sinn. Das ist so.

Alleine die Behauptung, die Sie über den ÖGB aufgestellt haben, ist so rufschädigend wie nur irgendetwas. Ich habe nämlich die Zusatzpensionsordnung aufgelöst, sehr ge­ehrter Ing. Lugar. Erkundigen Sie sich, bevor Sie hier Unwahrheiten sagen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe heute noch Prozesse von ehemaligen Mitarbeitern des ÖGB am Hals, die mich klagen, um feststellen zu lassen, ob das verfassungsmäßig korrekt war, was wir


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