Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 132

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formulierte Ziele und messbare Kriterien für die Begünstigten enthielt. Der Rechnungs­hof hat kritisch festgestellt, dass Begünstigungsmaßnahmen fast ausschließlich unbe­fristet gehalten waren. Im internationalen Vergleich ist die Gruppenbesteuerung in Ös­terreich relativ weitläufig gefasst.

Hier einige Empfehlungen des Rechnungshofes:

Jährliche Erhebung der Wirkung der Begünstigungen nach einer einheitlichen und in sich konsistenten Systematik auf Basis der tatsächlichen Sachverhalte;

Festlegung von quantitativen und qualitativen Zielvorgaben sowie eindeutige Formulie­rung der Ziele;

regelmäßige und umfassende Evaluierung, ob die Beibehaltung der Begünstigungen zur Zielerreichung notwendig war.

Insgesamt hat Rechnungshofpräsident Moser dieses System und die Umsetzung – es war ja da noch Staatssekretär Danninger im Ausschuss – gelobt, aber es gibt einige Dinge, die noch dringend nachgeholt werden müssen, wie die ausständige Bedarfser­mittlung, die Erhöhung der Personalressourcen und die Einrichtung eines Risikoma­nagements.

Aktuell sind von den 27 Empfehlungen neun umgesetzt, zwölf sind in Umsetzung, und es wird zum Beispiel zukünftig einen Leitfaden geben, welcher eine einheitliche Vorge­hensweise vorgibt. Bei sechs Empfehlungen des Rechnungshofs sah das Bundesmi­nisterium für Finanzen für sich keinen Umsetzungsbedarf. Ablehnend wurde festge­stellt, dass gerade die Automatisierung der UID-Nummer bei Todesfall und Konkurs nicht gemacht werden sollte.

Diese Gruppenbesteuerung ist trotz gewisser Kritik des Rechnungshofes aus meiner Sicht eine wichtige und sinnvolle standortpolitische Maßnahme. Internationale Konzer­ne haben Anreize dafür, dass sie ihre Headquarters in Österreich ansiedeln und damit auch hochwertige Arbeitsplätze in unserem Land gesichert werden können.

Insgesamt ist es in der schnelllebigen Zeit der Wirtschaft auch wichtig, dass wir öster­reichische Unternehmen, die ins Ausland expandieren, in Steuerfragen unterstützen.

Professor Claus Staringer, Steuerrechtler an der Wirtschaftsuni Wien, hat davor ge­warnt, die Gruppenbesteuerung krank- oder schlechtzureden. Sie ist eine wirtschafts­politische und standortpolitische Maßnahme. Aber er hat auch klar betont, dass die Kri­tikpunkte des österreichischen Rechnungshofes auf alle Fälle umgesetzt werden müs­sen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walter Rosen­kranz. – Bitte.

 


14.47.50

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofs! Hohes Haus! Kollege Mayer hat ja mit der Frage begonnen, was der Rechnungshof im Bereich des Bildungswesens geprüft hat und zu welchen Erkenntnis­sen er gekommen ist. Und er hat auch teilweise seine Schlüsse daraus gezogen. Ganz zu Beginn hat er die Redezeit von Kollegen Lugar angesprochen, die er auch gerne hätte, er aber sowieso immer nur dasselbe höre.

Kollege Mayer! Dasselbe zu hören – da kann man dir genauso den Spiegel vorhalten, denn von dir höre ich nämlich auch seit Jahren nie etwas anderes. Und das Ganze in einer Art, wo man sagt, das, was der Bauch nicht will, lässt offensichtlich der Kopf nicht zu.

 


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