Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Höheres Strafausmaß für Schlepper“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen Nationalen Aktionsplan Asyl.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Ausschusses für Menschenrechte, seinen Bericht 676 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden (1141/A)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 20. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.
19.46
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Im vorliegenden Antrag geht es um die Volksanwaltschaft, die, wie wir alle wissen, ein Hilfsorgan dieses Parlaments und ein Hilfsorgan für uns Abgeordnete ist. Skurril dabei ist allerdings, dass wir, obwohl wir dieses Hilfsorgan für uns als Parlament haben, kein Recht haben, an dieses Hilfsorgan Anfragen zu stellen, denn es gibt gegenüber der Volksanwaltschaft kein Interpellationsrecht von uns Abgeordneten. Beim Rechnungshof gibt es das, beim Rechnungshof kann man an den Präsidenten des Rechnungshofes Fragen richten beziehungsweise schriftliche Anfragen stellen. Bei der Volksanwaltschaft können wir das nicht tun.
Die Volksanwaltschaft stellt immer wieder ihre Kollegialbeschlüsse auf die Homepage. Sie macht das aber nur ausgewählt, so wie sie es eben will. Man hat da im Ausschuss mit datenschutzrechtlichen Bedenken argumentiert. Ich bin der Meinung, man kann datenschutzrechtliche Bedenken auch anders ausräumen, nämlich indem man es so abändert, dass man die Berichte und die Kollegialbeschlüsse trotzdem online stellen kann. Fakt ist, im letzten Jahr ist nur ein einziger der Kollegialbeschlüsse von der Volksanwaltschaft auf ihre Homepage gestellt worden.
Für unseren Antrag gibt es noch einen ganz besonderen Anlassfall, nämlich die Bestellung der Kommissionsleiter in der Volksanwaltschaft, an der sehr viel Kritik geübt worden ist, auch vonseiten der NGOs, die gesagt haben, dass sie mit dieser Kommis-
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