Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 220

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sionsleiterbestellung nicht zufrieden sind. Aber was mir in diesem Zusammenhang wichtig ist, ist gar nicht so sehr, dass ich auf diese Kritik eingehe, sondern dass ich wis­sen will, wieso ich als Parlamentarier bei der Volksanwaltschaft nicht nachfragen kann und nur einmal im Jahr die Möglichkeit habe, und zwar im Volksanwaltschaftsaus­schuss, an diese Fragen zu stellen.

Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir bei der Volksanwaltschaft, einem Hilfsorgan des Parlaments, die gleichen Möglichkeiten haben wie beim Rechnungshof, nämlich dass wir als Abgeordnete auch an diese Anfragen stellen können. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, wieso wir zwischen den beiden Hilfsorganen unterscheiden. Es gab übrigens im Verfassungsausschuss einmal einen Antrag dahin gehend, dass wir die Prüfungsmöglichkeiten der Volksanwaltschaft ausweiten. Dieser wurde von den Regie­rungsparteien leider vertagt, und zwar teilweise mit einer eher absurden Begründung.

Wir glauben, wir sollten die Prüfungsmöglichkeiten der Volksanwaltschaft an die des Rechnungshofes anpassen. Gleiches sollte aber auch für das Interpellationsrecht der Abgeordneten gelten. Ich meine, das wäre ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Trans­parenz.

Noch einmal: Die Volksanwaltschaft ist ein Hilfsorgan des Parlaments, und dement­sprechend sollten wir Abgeordnete die Möglichkeit haben, Anfragen an diese zu stel­len. (Beifall bei den NEOS.)

19.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


19.49.38

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Kollege Scherak, wie ich gerade Ihren Worten entnehmen konnte, geht es jetzt darum, dass Sie die Geschäftsordnung ändern wollen in die Richtung, dass sowohl der Aufgabenbereich der Volksanwalt­schaft, sofern ich den Antrag richtig gelesen habe, als auch deren Kompetenzen geän­dert werden sollen.

Es ist in Ihrem Antrag die Rede davon, dass die Volksanwaltschaft – so haben Sie dies darin ausgeführt – künftig verpflichtet werden soll, dem Nationalrat und dem Bundesrat über ihre Tätigkeit auf Anfrage jederzeit Auskunft zu erteilen, mit der Begründung, dass es ja auch beim Präsidenten des Rechnungshofes so ist.

Ohne dass ich diesen Antrag jetzt bewerten will, weil ich auch der Diskussion im Ge­schäftsordnungsausschuss beziehungsweise im Geschäftsordnungskomitee nicht vor­greifen möchte, frage ich mich, welchen Mehrwert wir Abgeordnete dadurch haben, denn die Tätigkeit der Mitglieder der Volksanwaltschaft, die seit 1977 in unserem Auf­trag die öffentliche Verwaltung kontrollieren und seit 2012 auch die Einhaltung der Menschenrechte zu kontrollieren beziehungsweise auch zu fördern haben, ist ja nicht nur auf deren Homepage nachzulesen, sondern wir bekommen auch wirklich sehr um­fassende Berichte.

Ich tue mich im Gegensatz zu Ihnen auch sehr schwer, den Präsidenten des Rech­nungshofes mit den Mitgliedern der Volksanwaltschaft zu vergleichen, zumal es sich, wie Sie ja richtig ausgeführt haben, bei der Volksanwaltschaft um ein Kollegialorgan handelt, was die von Ihnen geforderte schriftliche Anfragebeantwortung – auch weil der Vorsitz dort immer wechselt – nicht gerade einfacher macht.

Und die Notwendigkeit dieser Geschäftsordnungsänderung jetzt damit zu begründen, dass – so ist es für mich zumindest zu verstehen – die Bestellung von Kommissions­leitern trotz Bedenken einiger NGOs ohne deren Zustimmung vorgenommen wird, geht für mich persönlich ein bisschen zu weit.

 


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