Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 46

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mehrere Aktionen gestartet – Wechselkennzeichen, Vignetten –, weil der Staat einfach immer abkassiert. Es wäre ein guter Schritt, dass nur ein Fahrzeug versichert ist. Man kann ja, wenn man ein Wechselkennzeichen hat, immer nur mit einem Fahrzeug fahren, und dafür werden ohnehin Steuern gezahlt. Man zahlt die Kfz-Steuer, die Ver­sicherungssteuer und, und, und. Das sind unheimlich viele Steuern, die bezahlt wer­den, und über den Treibstoff zahlt man noch einmal.

Ich glaube, dass diese Regelung benutzerfreundlich wäre. In Zeiten, in denen wir von einer Steuerlast, die uns fast erdrückt, immer wieder heimgeholt werden, wäre es, glaube ich, einmal gut, Vergünstigungen zu gewähren und auch einmal die Melkkuh der Nation, nämlich die Autofahrer und die Motorradfahrer, etwas zu entlasten. Ich glaube, das wäre eine vernünftige Sache.

Das widerspricht auch nicht dem Gedankengut, dass man den öffentlichen Verkehr fördert. Herr Kollege Willi, Sie wissen selbst, in der Stadt ist es mit dem Motorrad oder mit dem Motorroller leichter: besserer Verkehrsfluss, weniger Schadstoffausstoß, man kommt schneller voran. Das alles sind Vorteile, wofür man vielleicht mit solchen Maß­nahmen auch Weichen stellen könnte. Ich glaube, das wäre eine positive Sache. Vielleicht überlegen es sich die Regierungsparteien und die Grünen noch. Dieser Antrag ist sicher unterstützenswert, nicht nur deswegen – wie ich schon gesagt habe –, weil ich ihn vor ein paar Jahren schon einmal eingebracht habe, sondern weil das einfach Sinn macht. Und das sollte man auch so sehen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

10.34


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ottenschläger. (Abg. Brosz: Zur Geschäftsbehandlung, Frau Präsidentin!) Entschul­digung! – Herr Abgeordneter Brosz, bitte, zur Geschäftsbehandlung.

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10.34.57

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Frau Präsidentin! – Die Regierungsparteien haben vorhin einen Fristsetzungsantrag zur Urheberrechtsnovelle eingebracht, und ich möchte dazu Folgendes festhalten:

Fristsetzungsanträge sind im Rahmen der Geschäftsordnung natürlich zulässig und möglich. Der Hintergrund dieses Fristsetzungsantrages ist die in der betreffenden Vorlage enthaltene Forderung der Opposition, dazu auch ein Hearing vornehmen zu können, das damit offenbar verhindert werden soll. Das ist auch noch eine Vorgangs­weise, die man im Rahmen der Geschäftsordnung decken kann. Was jetzt aber passiert ist, geht darüber hinaus.

Sie (in Richtung ÖVP) haben unmittelbar vor der Abstimmung über die Tagesordnung, ich glaube, ein paar Sekunden vorher, diesen Fristsetzungsantrag dem Präsidium vorgelegt, und Sie haben diese Fristsetzung auch noch ohne Debatte beantragt. Wir können heute hier im Rahmen der normalen Tagesordnung gar nicht mehr darüber debattieren. Hätten Sie uns vorher die Möglichkeit gegeben, zumindest zu wissen, dass dieser Antrag kommt, hätten die Oppositionsparteien diesen Antrag auf Debatte stellen können. Das war uns überhaupt nicht möglich, weil wir de facto auf den Abstimmungsvorgang vorbereitet waren.

Ich möchte festhalten, dass wir das in der nächsten Präsidiale thematisieren werden, denn es kann nicht sein, dass hier parlamentarische Instrumente abgeschnitten wer­den, weil durch eine kurzfristige Vorlage von Anträgen die Oppositionsrechte einge-


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