Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 68

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mitführen des Führerscheins, Lichtbildausweises, Feuerwehrführerscheins etc.) ledig­lich eine Mindeststrafe von 20 Euro normiert wurde (...)“

Meine Damen und Herren! Diese Frage stelle ich mir auch, selbst wenn, wie gesagt, der Gesetzentwurf beziehungsweise die Regierungsvorlage grundsätzlich in Ordnung wäre. Aber mit diesen Straferhöhungen und dieser Abkassiererei der Autofahrer und deren Begleiter können wir uns nicht identifizieren. Deswegen werden wir diese Regierungsvorlage leider ablehnen müssen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

11.46


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.


11.46.26

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Zuseher auf der Tribüne und zu Hause an den Fernsehschirmen! Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser 16. Führerscheingesetz-Novelle werden eine Reihe von Nachbes­serungen, Klarstellungen sowie auch redaktionelle Änderungen durchgeführt. Kollege Hagen hat ja schon gesagt, dass das sehr sinnvoll ist, dass das Gesetz mit dieser Novelle so berichtigt wird, dass es der Praktiker auch anwenden kann. Es ist aber auch eine Änderung aufgrund des eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens zur 3. Führerscheinrichtlinie enthalten, hier werden ebenso Berichtigungen vorgenommen.

Ich möchte auf etwas hinweisen: Man sieht jetzt immer öfter diese dreirädrigen Fahr­zeuge auf der Straße. Hier wird das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben, wenn die Leistung über 15 Kilowatt liegt.

Es wird mit der Novelle klargestellt, dass die Fahrprüfer über jene Führerscheinklassen selbst verfügen müssen, die sie prüfen. Es war da zwischen C und D immer das Prob­lem. Ich möchte aber darauf hinweisen, das gilt für neue Prüfer, alle anderen, die bereits als Prüfer tätig sind, haben Übergangsregelungen. Die vorgegebene jährliche


Überprüfung der Fahrprüfer wird vom Bundesministerium in der Fahrprüferstatistik erhoben – und damit ist auch diesem Bereich Rechnung getragen.

Was meiner Absicht nach ganz besonders wichtig ist: Es gibt eine Klarstellung für den Bereich Feuerwehren. Hier hat es ja immer einen Graubereich gegeben: Wie schaut das aus, in welcher Führerscheinklasse gilt welche Promillegrenze? Hier wurde jetzt eine einheitliche Promillegrenze eingezogen, sodass hier Rechtssicherheit für die Helfer gegeben ist. Und was hier auch noch verankert ist, ist die Klarstellung bei Feuer­wehr- und Rettungsführerscheinen, welche Anhänger gezogen werden dürfen, wie das mit dem Anhänger sein darf, welches Gesamtgewicht Fahrzeug und Anhänger nicht überschreiten dürfen. Es gibt leichte Anhänger, es gibt schwere Anhänger, die bei diesen Einsatzorganisationen ja auch zum Einsatz kommen. Auch das wird mit dieser Novelle sehr genau klargestellt, sodass da Rechtssicherheit besteht.

Der Gesetzgeber hat versucht, das in seinem Sinne alles klarzustellen. Und ich möchte mich in diesem Zusammenhang beim Herrn Bundesminister, aber ganz besonders herzlich auch bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bundesministerium, die immer darauf aus sind, Gesetzestexte so zu verfassen, dass sie auch umgesetzt werden können und für den einzelnen Bürger Rechtssicherheit schaffen, bedanken.

Folgendes möchte ich aber noch zur vorhergehenden Debatte sagen. Kollege Pock hat sehr klar den Zugang bei der Eisenbahn angesprochen. – Ich sehe ihn zwar jetzt nicht, ich sehe eigentlich niemanden von den NEOS, es wird ihnen schon jemand aus­richten. – Hier ist die Situation folgende: Der Herr Bundesminister ist immer bestrebt, die Mobilität der Österreicherinnen und Österreicher dementsprechend aufrechtzu­erhalten. Und es kann nicht sein, dass man sich nur auf bestimmten Strecken die Rosinen rauspickt. Ich weiß, der Herr Haselsteiner täte das gerne. Aber ich danke dem


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