Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 69

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Minister mit seinem Ministerium dafür, dass er sein Augenmerk darauf legt, dass die Mobilität für alle Österreicherinnen und Österreicher gewährleistet ist. Man sollte nicht immer auf die ÖBB hinschlagen, sondern man sollte schauen, dass wirklich alle die Chance haben, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu kommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.49

Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurtscheller. – Bitte.

 


11.49.51

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer auf der Galerie und an den Bildschirmen! Wie Kollege Lippitsch schon eingangs erläutert hat, wird mit dieser 16. Führerscheingesetz-Novelle kein zusammenhängendes Projekt um­ge­setzt, sondern es werden Nachbesserungen vorgenommen, deren Notwendigkeit sich im Zuge der Umsetzung der 14. und 15. FSG-Novelle herausgestellt hat. Es gibt eben auch Klarstellungen als Folge von Einsprüchen der EU-Kommission.

Außerdem werden wie bereits bei der 14. und 15. FSG-Novelle auch zusätzliche Anpassungen an die 3. EU-Führerscheinrichtlinie vorgenommen.

Dem BMVIT ist es dankenswerterweise gelungen, dass auch sinnvolle österreichische Bestimmungen trotz der Kritik der Kommission beibehalten werden konnten. Ich habe mir da ein Beispiel herausgesucht, es geht da um das Lenken von Omnibussen. Normalerweise braucht man dazu ja einen Führerschein der Klasse D, aber wenn der Omnibus leer ist, wenn keine Fahrgäste drinnen sitzen, dann kann er auch weiterhin mit einem Führerschein der Klasse C gesteuert werden.

Man geht also sinnvollerweise davon aus, dass jemand, der einen Lkw lenken kann, auch einen unbesetzten Bus lenken kann, ohne irgendjemanden zu gefährden. Das ist besonders wichtig für Kfz-Mechaniker, die diese Busse bei Überprüfungsfahrten, bei Reparaturen von den Busunternehmen holen und wieder zurückbringen. Es ist also weiterhin nicht notwendig, dass diese Mechaniker einen Führerschein der Klasse D haben. Ich denke, das ist eine sehr, sehr sinnvolle Entscheidung gewesen.

Weiters hat das BMVIT dankenswerterweise durchgesetzt, dass Wohnmobile auch weiterhin mit einem Klasse-C1-Führerschein gelenkt werden dürfen.

Einen wesentlichen Einspruch der EU-Kommission hat es gegeben, und dem wurde auch stattgegeben, und ich glaube, dass das auch eine sehr vernünftige Entscheidung ist. Es muss nämlich jeder Prüfer einer Fahrschule selber im Besitz der Lenkerberech­tigung für jene Klasse sein, die er prüft. Das ist eigentlich etwas ganz Logisches, meine ich. Man geht auch bei allen Lehrern davon aus, dass sie ihr Fach beherrschen. Es wird also in Zukunft so sein, dass neu bestellte Prüfer selber auch die Klasse-D-Prüfung haben müssen, wenn sie die Klasse-D-Prüfung abnehmen.

Die Fahrprüfung für die Klasse D1 – das betrifft Busse, die weniger als 16 Personen befördern – darf auch künftig auf größeren Fahrzeugen absolviert werden. Ich denke, das ist auch eine Erleichterung für die Fahrschulen, weil sie dann nicht extra ein anderes Fahrzeug anschaffen müssen. Damit ist auch eine Regelung analog zum Lkw geschaffen worden.

Abschließend kann man sagen: Österreich hat sicher eines der besten Führerschein- und Fahrschulsysteme der Welt, und mit dieser 16. Novelle ist sichergestellt, dass die Führerscheinausbildung auch weiterhin beste Qualität und hohe Sicherheitsstandards garantiert. Wir haben in Österreich über 350 Fahrschulen, an denen jährlich 75 000 Füh­rer­scheinneulinge ausgebildet werden. Wir können sehr stolz auf diese professionellen


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