Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 70

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Ausbildungsstätten sein, die jeden Lenker bestmöglich auf die Herausforderungen des Straßenverkehrs vorbereiten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.53


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schimanek. – Bitte.

 


11.53.47

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ja, auch wir werden dieser Änderung des Führerscheingesetzes zustimmen. Die Regelungen sind sinnvoll, auch wenn es sich um kein Gesamtprojekt handelt, wie die Vorredner schon klargemacht haben, sondern um redaktionelle Änderungen und Nachbesserungen.

Zum Thema Nachbesserungen möchte ich mich jetzt noch einmal bei den Kollegen der Regierungsparteien, von ÖVP und SPÖ, bedanken. Ich habe heute in der Früh versucht, hier noch einen Antrag einzubringen, und es ist uns gelungen, diesen Antrag jetzt gemeinsam umzusetzen. Wir bekommen hier die Zustimmung dafür. Konkret geht es darum, dass wir ein Problem haben bei der Verlängerung von befristeten Führer­scheinen. § 8 Abs. 3a Führerscheingesetz legt ja fest, dass die Dauer der Befristung eines Führerscheins vom Zeitpunkt der Ausfertigung des amtsärztlichen Gutachtens zu berechnen ist. Es kommt hier immer wieder vor, dass die Frist nicht einzuhalten ist, und wir haben es jetzt geschafft, eine Verlängerung analog zu § 57a durchzubringen. Und ich darf jetzt – ich freue mich wirklich – einen gemeinsamen Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Carmen Schimanek, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung befristeter Führerscheine

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, gemeinsam mit den in der Vollziehung tätigen Gebietskörperschaften und Experten zu prüfen, ob eine gesetzliche Analogie zur § 57a-Pickerl Überprüfung bei der Verlängerung befris­teter Führerscheine in Sachen Toleranzraum geschaffen werden kann, damit sich jede Verlängerung nach dem Datum der 1. Befristung richtet, und allenfalls eine diesbezüg­liche Regierungsvorlage dem Nationalrat zuzuleiten.“

*****

Wir ersuchen darum, damit dieses Problem auch in den Griff zu bekommen ist und die älteren Führerscheinbesitzer nicht benachteiligt werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.56


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Abgeordneter Schimanek verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.

 


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