Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 71

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11.56.44

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Schimanek, wir werden dieses Anliegen beziehungsweise diesen Antrag unterstützen. Wir haben dieses Anliegen auch schon einmal eingebracht, dass da diese Gleichheit geschaffen wird – und daher unsere Zustimmung.

Es geht also um eine Novelle des Führerscheingesetzes, und zwar eine Novelle, der wir ursprünglich nicht zustimmen wollten, weil die Regierung behauptet hat, durch ein Versehen sei ins Gesetz hineingekommen, dass Lkw-Fahrer – ich betone: Lkw-Fahrer – nur mit 0,1 Promille, sprich nüchtern, fahren dürfen. Daher sollte man das ändern, und man wollte die Grenze für Lkw-Fahrer auf 0,5 Promille hinaufsetzen.

Das halten wir für falsch, denn wer einen Lkw fährt, also ein schweres Fahrzeug, hat eine höhere Verantwortung, weil sein Fahrzeug allein durch die hohe Tonnage ein viel höheres Gefährdungspotenzial in sich birgt. Daher ist es gut und richtig, dass Lkw-Fahrer nüchtern fahren müssen. Und da man das dann letztendlich wieder gestrichen hat, werden wir dieser Novelle, die ja viele Punkte umfasst, zustimmen.

Eine kleine Ausnahme gibt es, und die macht auch Sinn: Feuerwehrmänner und -frauen dürfen ihre Feuerwehrfahrzeuge mit bis zu 0,5 Promille lenken, denn sonst dürften Feuerwehrleute nie etwas trinken, weil die ja quasi immer am Sprung zum Einsatz sind. Und das wäre irgendwie lebensfremd. Also diese kleine Ausnahme macht Sinn und wird daher von uns unterstützt.

Zwei Punkte noch, Herr Minister. Was ich nicht verstehe: Wieso kommen diese Novel­len sozusagen immer auf den letzten Drücker? Das sind sogenannte Hochdruck-Novellen. Es hat eine eigene Zuweisungssitzung gebraucht, damit wir das heute noch ins Haus bekommen haben. Ich meine: Wer gut arbeitet, ist rechtzeitig fertig und kann das auch rechtzeitig dem Parlament zuleiten. Diesen Usus hätten wir auch gerne bei solchen Novellen.

Jetzt komme ich zu einem Punkt, der schon lange ins Führerscheingesetz gehörte, aber noch immer nicht drinnen ist: dass die Benutzung des Handys am Steuer ins Vormerk­system für den Führerschein kommt. Das Handy war früher ein Telefon, heute hat es ganz viele Funktionen. Und wer beim Autofahren das Handy dabei hat, erfährt durch das Handy viele Ablenkungen. Da kann man angerufen werden, da kann eine SMS kommen, da kann eine App-Mitteilung kommen; man kann ja mit dem Handy vieles machen.

Kurzum: Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Handys haben das Gefährdungs­poten­zial durch die Benützung des Handys beim Autofahren erhöht. Und wenn man mit sich selber ehrlich ist, weiß man, wie abgelenkt man ist, wenn man Auto fährt und nebenher irgendwas am Handy nachschaut oder damit telefoniert.

Daher, finde ich, sollten wir dieses Gefährdungspotenzial endlich erkennen und auch in das Führerschein-Vormerksystem einbauen – eine alte Forderung vieler Organi­sationen, bis hin zum VCÖ. Herr Minister! Ich meine, da ist Handlungsbedarf gegeben! (Beifall bei den Grünen.)

Zum Schluss ein Anliegen von Fahrschulen, etwas, das ich nachvollziehen kann: Immer mehr Menschen fahren mit Automatik-Autos oder zunehmend auch mit Elektro-Autos. Diese Autos haben keine Gangschaltung. Es ist aber nicht möglich, einen Führerschein mit Autos ohne Gangschaltung zu machen. Da aber diese Entwicklung sehr breit ist, würde ich anregen, das zu ermöglichen beziehungsweise einzuführen, dass man in Hinkunft auch einen Führerschein mit Autos, die keine Gangschaltung, sondern ein Automatik-Getriebe haben, machen kann. Ich meine, das wäre irgendwie lebensnah.

 


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