Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 83

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nahme nicht ganz verstanden, und auch da wäre es mir sehr wichtig, von Ihnen einmal zu hören, was Sie machen, damit sich die fast sklavenartigen Arbeitsbedingungen der Postbeamten im ländlichen Raum verbessern. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.39


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Hakel zu Wort. – Bitte.

 


12.40.02

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Frau Kollegin Schimanek, 2009 waren Sie, glaube ich, auch schon im Parlament. Damals ist das Postmarktgesetz beschlossen worden. Daran können Sie sich sicherlich noch erinnern. Durch dieses Postmarktgesetz wird bis heute garantiert, dass in Österreich 1 500 Postgeschäftsstellen existieren. Das sind übrigens mehr Postgeschäftsstellen, als es vorher gegeben hat, und auch mehr, als es damals gegeben hat, als unter einer FPÖ-Mitregierung Postgeschäftsstellen geschlossen worden sind. (Nein-Rufe bei der FPÖ. Abg. Höbart: Geh bitte! Abg. Kitzmüller: Du hast ja keine Ahnung!)

Wir haben übrigens auch die höchste Dichte an Postgeschäftsstellen europaweit. In diesem Gesetz wurde auch garantiert, dass die Bevölkerung im ländlichen Raum innerhalb von 10 Kilometern und in der Stadt innerhalb von 2 Kilometern eine Postgeschäftsstelle erreichen kann. Dadurch wird eine Servicequalität garantiert, die in Europa einzigartig ist.

Gleichzeitig wurde der Post im Gesetz auch ein Universaldienst mit hoher Zustell­qualität auferlegt. Das bedeutet, dass 90 Prozent der Post in Österreich innerhalb von 24 Stunden zugestellt wird. Auch das Schließen von Postgeschäftsstellen wird durch das Postmarktgesetz nahezu unmöglich gemacht. Die 1 500 Postgeschäftsstellen, das habe ich vorher schon erwähnt, sind ja auch mehr, als wir vor 2009, also vor diesem Gesetz hatten.

Auch das Verlegen von Postgeschäftsstellen oder überhaupt die Umwandlung von einem Postamt in eine Postgeschäftsstelle muss seit dem Postmarktgesetz vorher bei der RTR begründet und von dieser auch genehmigt werden.

Zu dem Entschließungsantrag und den darin geforderten Maßnahmen möchte ich noch Folgendes hinzufügen: Es wird ja schon jetzt sehr viel transparent veröffentlicht. Die Postkontrollkommission veröffentlicht zum Beispiel alle Bescheide im Verfahren nach § 7 PMG auf ihrer Homepage. Sie veröffentlicht die Offenlegung der den Entscheidun­gen gemäß § 7 PMG zugrunde liegenden Prüfungsberichte der RTR und Gutachten der Amtssachverständigen. Ebenso werden die Stellungnahmen gemäß § 43 Post­markt­gesetz des Postgeschäftsstellenbeirates veröffentlicht, und es erfolgt auch eine Information der Öffentlichkeit über Art und Umfang der freien Würdigung dieser Stel­lungnahme durch die Postkontrollkommission.

Die Postkontrollkommission hat bei ihren Verfahren das Allgemeine Verwaltungs­verfahrensgesetz anzuwenden. Das sind verschiedene Rechte für die Parteien von Verwaltungsverfahren, zum Beispiel das Recht der Akteneinsicht. Die einzige Partei eines Verfahrens gemäß § 7 PMG ist die Österreichische Post AG.

Eine Akteneinsicht von Personen oder Organisationen, welche nicht Partei des Ver­fahrens sind, sieht weder das AVG noch das PMG vor. Abgesehen davon steht die Post im Bereich des Paketservice in einer direkten Konkurrenz zu anderen Unter­nehmen. Würde man Betriebsgeheimnisse veröffentlichen, würde das zu einem erheb­lichen wirtschaftlichen Nachteil führen. Das darf man auch nicht vergessen, und das ist auch der Grund, warum wir dem nicht zustimmen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

12.43

 


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