Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 97

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wenn es Alternativen gibt. Sicher gibt es einige Abgeordnete hier, die sagen, es gebe bereits eine Studie, sie sei in Arbeit. Doch wie lange wollen wir noch warten? Ich würde sagen: Das ist ungefähr so, wie wenn man sein Kind auf die Straße setzt und wartet, bis das nächste Auto kommt, das es wahrscheinlich erwischen wird. – Verantwortung fängt im Vorfeld an, damit, Problemen aus dem Weg zu gehen.

Fakt ist, dass Glyphosat im Rahmen einer amerikanischen Studie in 62 Prozent der Blüten­honige nachgewiesen wurde, dass bereits vor Jahren möglicherweise krebs­erregende Mittel in Getreideprodukten gefunden wurden, und da gilt es einfach, zu handeln.

Ich möchte hier auch einen Appell an die hiesigen Baumärkte richten: Nehmen Sie dieses Unkrautvernichtungsmittel aus den Regalen! Damit machen Sie nichts Neues: In der Schweiz hat das der Migros-Konzern bereits gemacht, auch Unternehmen in Deutschland machen das schon und ziehen da nach. Und zudem hat die französische Umweltministerin Ségolène Royal angekündigt, gegen Glyphosat in die Offensive zu gehen, und die Gartenzentren im Land aufgefordert, das Mittel aus dem Verkehr zu ziehen.

Ich möchte mich dieser Forderung anschließen: Glyphosat gehört aus den Regalen, vor allem krebserregende Stoffe gehören aus den Regalen! An unsere LandwirtInnen möchte ich speziell den Appell richten (Rufe bei der ÖVP: Nutella! Nutella!) – noch schneller? (Rufe bei der ÖVP: Nein, Nutella! Nutella!), den Appell, na gerne! –: Überdenken Sie den Einsatz von glyphosathältigen Unkrautvernichtungsmitteln! Ich denke, Sie sind sich alle Ihrer Verantwortung bewusst! (Beifall bei der SPÖ.)

13.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter MMMag. Dr. Kas­segger. – Bitte.

 


13.29.46

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Es geht in dieser Debatte eigentlich um drei Tagesordnungspunkte, nämlich 11 bis 13; es werden drei Materien behandelt, wir haben es von den Vorred­nern schon gehört.

Ein sinnvoller Schritt ist sicher der Rücktritt vom Internationalen Energie-Agentur Durchführungsübereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informations­dienstes. Dabei geht es, wie man dem Titel entnehmen kann, um den sogenannten Kohletechnischen Informationsdienst, bei dem auch bestimmte Länder Mitglieder sind. Nunmehr ist auch die Europäische Union dort Mitglied. Infolgedessen besteht Doppel­gleisigkeit, die wir nun abstellen können, was uns immerhin 70 000 € pro Jahr an Kosten erspart. Das ist sinnvoll. Da wird eingespart. Denn: Auch Kleinvieh macht Mist!

Der zweite Bereich – Tagesordnungspunkt 12 – betrifft das Informationsweiter­verwen­dungs­gesetz aus dem Jahre 2005. Dieses Gesetz wurde im Jahr 2005 beschlossen mit der damaligen Zielsetzung, einer breiteren Öffentlichkeit Information und Wissen zur Verfügung zu stellen. Es ging insbesondere darum, durch den Zugang zu qualitativ höherwertigen Informationen und die Nutzung dieser den Beteiligten Vorteile zu ver­schaffen und damit zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung beizutragen. Das waren die damaligen Motive.

Was jetzt sozusagen korrigiert wird, ist der Punkt, dass die öffentlichen Stellen damals nicht verpflichtet waren, die Weiterverwendung zu gestatten, vielmehr lag dies in deren Disposition. Zum einen wird das jetzt erweitert, so dass mit dieser Novelle gleichsam ein grundsätzliches Recht auf die Weiterverwendung der Daten geschaffen wird. Zum anderen wird der Anwendungsbereich auf Bibliotheken, Museen und Archive erweitert.


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