Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 102

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Einige Fragen sind natürlich auch aufgetaucht, das sind Lizenzfragen, das sind Fragen zur Kalkulation der Grenzkosten. Das ist nicht ganz genau geregelt, aber darüber kann man vielleicht in späterer Folge noch debattieren.

Wir haben aber auch eine Baustelle in Österreich, das ist das Informationsfreiheits­gesetz. Kollege Niko Alm hat das schon erwähnt. Das Wort „Informationsfreiheit“ sagt ja schon alles, es geht um Informationen, die nicht frei, sondern derzeit im Akten­schrank eingesperrt sind und wo wir an der Transparenz noch feilen müssen.

Wenn Sie jetzt international einen Vergleich ziehen, dann würde ich Ihnen raten: Geben Sie einmal www.rti-rating.org ein, also Right to Information Rating! Da werden Sie erstaunt feststellen, dass es einen weltweiten Vergleich gibt, wobei Österreich bei der Auskunftspflicht nicht bei den Schlusslichtern ist, sondern schlicht und einfach Schluss­licht ist. rti-rating.org: Platz 95 von 95 verglichenen Ländern. Da besteht drin­gen­der Handlungsbedarf.

Auch das Streichen des Amtsgeheimnisses gehört dringend weiter behandelt. Es geht einfach darum, ein Öffentlichkeits- statt ein Vertraulichkeitsprinzip zu etablieren, Trans­parenz zu etablieren, Nachvollziehbarkeit zu etablieren.

Wenn ich jetzt böse bin und wenn ich das so formulieren möchte, dann wird die Aus­weitung auf Bibliotheken und Archive, die wir heute beschließen, dazu führen, dass die Ministerratsbeschlüsse, die eine Sperrfrist von 30 Jahren haben – Regierungsbe­schlüsse sind ja 30 Jahre lang nicht öffentlich –, jetzt endlich nach 30 Jahren publik werden. Da sind wir schon der Meinung, dass man auch aktuelle Beschlüsse trans­parent machen müsste und die Informationsfreiheit sicherstellen muss.

Es gibt beim Informationsfreiheitsgesetz, wo wir dringend einfordern, dass es bald zu Beschlüssen kommt, noch einige Verhandlungspunkte. Das sind die Ausnahmetat­bestände, das ist ein niederschwelliger Rechtsschutz, der sichergestellt gehört, das ist aber auch der Punkt, wo die Grünen dafür Sorge tragen möchten, dass die Behörde selbst die Kompetenz bekommt, sich die nötigen Informationen zu besorgen. Es darf dann nicht sein, wenn man zum Schluss ein Informationsfreiheitsgesetz hat, dass der Bund einiges ermöglicht und die Länder zum Schluss wieder alles verschärfen. – Das ist einmal der eine Punkt.

Der andere Punkt zu dem Gesetz mit dem holprigen Namen „Maschinen – Inver­kehr­bringungs- und Notifizierungsgesetz“ ist folgender: Wir wissen ganz genau, da wurde einfach eine EU-Richtlinie umgesetzt. Wenn Sie im § 12 nachschauen, dann stellen Sie erstaunt fest, es ist keine Mindeststrafe definiert, es gibt auch keinen Strafrahmen für Wiederholungsfälle. Das ist ein klassisches Gesetz, das man halt beschließt, dass Sie sagen können, Sie haben die EU-Richtlinie umgesetzt, aber letztendlich ist es ohne Wirkung, weil es nicht einmal einen Mindeststrafrahmen gibt und das alles nicht geklärt ist.

Ein schöner Klassiker, den man herzeigen kann, wenn man Gesetze sucht, die relativ unnötig und ohne Wirkung sind. Nichtsdestotrotz: Okay, die EU-Richtlinie wird umge­setzt. In dem Sinne findet das natürlich unsere Zustimmung. – Danke für die Aufmerk­samkeit. (Beifall bei den Grünen.)

13.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


13.48.26

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Auch ich nehme Bezug auf das Maschinen – Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz, das in diesem Rahmen auch von uns befürwortet wird. Wir sehen keinen Grund, dagegen zu sein. Aber im Grunde genommen ist es eine Richtlinie, die


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