Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 103

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im Gegensatz dazu sehr wohl auch bei gewissen Tatsachen und bei gewissen Unter­nehmen in Betracht gezogen und besonders exekutiert wird.

Ich nehme hier Bezug auf einen „Presse am Sonntag“-Artikel, in dem über einen Wiener Unternehmer, der Juwelier ist, berichtet wurde. Er hat zum Schmuckstücke-Biegen einen Hammer, und dieser Hammer ist leider Gottes um zwei Zentimeter zu lang. Der Juwelier wurde dafür bestraft, weil offensichtlich für den 1. Bezirk die Dezibel-Höhe zu hoch war. (Abg. Rädler: Das ist der Hammer!) – Ja, das ist der Hammer schlechthin. Es ist für Gewerbetreibende und Unternehmer in diesem Bundesland besonders schwierig.

Was ist dann passiert, nachdem er bestraft wurde? Und was ist passiert, als er einfach den Mund aufgemacht, sich gewehrt und gesagt hat, das ist eigentlich ein Wahn­sinn? – Dieser Bericht war in der „Presse am Sonntag“. Und am Montag in der Früh um 10 Uhr war wieder das Gewerbeamt da und hat gesagt, jetzt kontrollieren wir dich noch einmal, weil wir den Auftrag bekommen haben, dass wir dich heute kontrollieren müssen.

Da muss ich schon sagen  (Ruf bei der ÖVP: Das ist Wien!) – Das kann Wien sein. Böse Zungen behaupten ja, wirklich böse Zungen behaupten – und ich zitiere hier noch einmal „Die Presse“ vom Montag –, dass es tatsächlich Zufall sein muss, weil Behör­den gar nicht so schnell arbeiten. (Beifall bei den NEOS.)

Insofern kann es nur so sein, dass es wirklich ein Zufall sein muss. Aber ich glaube, dass es gerade jetzt, wenn wir so einen EU-Vorschlag wieder umsetzen werden, nicht sein kann, dass man die Unternehmer in diesem Land drangsaliert. Die Unternehmer sollten, so wie es einmal früher angekündigt wurde, die Bürger sollten entfesselt wer­den und die Bürokratie sollte abgebaut werden. Das ist mein Ansatz in dieser Ge­schichte. Das sollten wir endlich ernsthaft überlegen, nicht nur überlegen, sondern auch angehen. Das hätten sich die Bürger und Unternehmer in diesem Land eher verdient als eine neue Maschinen – Inverkehrbringungs- und Notifizierungs-Gesetzes­vorlage. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

13.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Knes. – Bitte.

 


13.51.06

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Ich möchte auch auf diese zwei Novel­lierungen eingehen, und zwar zuerst auf das Bundesgesetz, mit dem die Novellierung des Informationsweiterverwendungsgesetzes erfolgen soll, und zweitens auf das Maschinen – Inverkehrbringungs- und Notifzierungsgesetz.

Geschätzter Herr Kollege Kassegger, ich schätze Sie sehr. – Jetzt ist er gerade nicht im Saal; er hat natürlich auch dazu Stellung genommen. – Es ist tatsächlich so, dass wir aufgrund einer EU-Vorlage gezwungen sind, eine Ratifizierung hier im Hohen Haus durchzuführen, nämlich deswegen, weil wir sonst ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU bekämen. Aber nichtsdestotrotz hat sich auch der Gesetzgeber in Österreich und damit auch der gesamte Ausschuss sehr positiv mit diesem Thema beschäftigt.

Kollege Köchl hat es bereits angesprochen, hat jedoch wahrscheinlich überlesen, was in diesem Gesetz noch enthalten ist, was positiv ist, nämlich auch eine Evaluierung bis 2020, wodurch genau deine Sorgen berücksichtigt werden. In diesem Gesetz steht eben, dass zusätzlich bis 2020 evaluiert wird und dann entsprechend nachjustiert wer­den könnte.

 


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