Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 104

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Zum einen ist es positiv, wenn man heute von einem Informationsweiterverwendungs­gesetz spricht, was genau die Museen, die Bibliotheken und auch andere öffentliche Institutionen betrifft. Wir hatten in der Vergangenheit immer eine sehr differenzierte Haltung dazu, weil wir eigentlich keinen Zugang zu diesen Daten hatten. Das wird jetzt eindeutig mit diesem Gesetz geregelt.

Zum Maschinen – Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz sei noch ein Satz erwähnt: Das wurde 2014 im Frühjahr auf EU-Ebene beschlossen, eine Nicht-Umset­zung könnte ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU bringen, und wir müss­ten dieses Gesetz immerhin bis 2016 ohnedies ratifizieren.

Der finanzielle Aspekt ist aber auch hervorzuheben: Das Vorhaben hat keine wesent­lichen Auswirkungen auf die Verwaltungskosten und notifizierte Stellen als Unter­nehmen. Wir entlasten mit diesem Schritt auch die Bürokratie, die genau von Ihnen auch angesprochen worden ist.

Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die positive Zusammenarbeit im Ausschuss und für den heute wahrscheinlich einstimmigen Beschluss dieser beiden Gesetzentwürfe. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.53.52

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Herr Abgeordneter Kassegger es eigentlich als Einziger dargestellt und sich auf die Themen bezogen hat, haben wir hier drei relativ eingeschränkte Gesetze, was den Wirkungsbereich anbelangt, die hier in Behandlung stehen. Ich beglückwünsche alle, die diese drei Themen genommen haben, um irgendwelche andere Themen darzu­stellen. – Seis drum, es ist Ihre Zeit.

Was den Tagesordnungspunkt 11 anlangt, ist es ganz einfach so, dass wir im Zuge der Wirtschaftskrise 1975 unter Anleitung der Internationalen Energieagentur beschlossen haben, beim Kohletechnischen Informationsdienst Mitglied zu werden. Das hat sich dann als doppelgleisig herausgestellt, weil die EU auch Mitglied ist. Daher können wir uns die Mitgliedschaft ersparen und bekommen trotzdem alle Informationen. Des­wegen wollen wir austreten. Das sehen im Prinzip alle ziemlich ähnlich, und wir er­sparen uns im Jahr rund 64 000 €. Wie gesagt, ist auch in Zeiten wie diesen ein Geld­betrag.

Zum Zweiten, was das Informationsweiterverwendungsgesetz anbelangt, ist es so, dass man im Prinzip alle Dokumente, die öffentlich zugänglich sind, auch im Betrieb und auch zur sonstigen Weiterverwendung nehmen und damit agieren kann. Das ist jetzt gesetzlich geregelt. Was Herr Kollege Köchl mit dem Strafrahmen in diesem Zusammenhang angesprochen hat, kann ich nicht nachvollziehen, denn wir haben, was die entsprechenden Umsetzungen anbelangt – im Großen und Ganzen bezieht sich zwar die Anmerkung jetzt auf das MING, das ist der nächste Punkt –, einen Straf­rahmen von 25 000 €. Das ist zum Ist-Stand – 3 600 € waren es früher – sowieso schon wesentlich mehr. Im Verwaltungsverfahren wird üblicherweise nicht eine Min­deststrafe ausgesprochen; wenn es ein Wiederholungsfall ist, wird die Strafe sowieso erhöht. Daher verstehe ich den Zusammenhang beziehungsweise das Einbringen nicht.

 


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