Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 105

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Ich darf damit zum dritten Punkt kommen, der schon angesprochen worden ist, dem sogenannten Maschinen – Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz, der MING-Novelle. Das klingt sperrig, ist aber nichts anderes, als dass das Problem besteht, dass die Gewerbeordnung keine Privaten verpflichten darf. Wenn es dann um eine Umsetzung einer EU-Richtlinie geht, ist daher das, was eigentlich schon in der Gewerbeordnung geregelt ist, was aber teilweise auch Private trifft, neu zu regeln. Das wird hiemit durchgeführt. Da geht es insbesondere weniger um Aufzüge, vor allem aber um Sportboote und -geräte, bestimmte Schutzsysteme mit entsprechender Verwen­dung im explosionsgefährdeten Bereich, Zapfventile an Zapfsäulen, Bergwerksmaschi­nen und anderes. Das ist es. Das wird neu geregelt und sonst nichts.

Herr Kollege Alm, wenn Sie die These vertreten, dort, wo es darum geht, Informationen weiterzugeben, wären wir säumig, dort, wo es um Kontrolle geht, würden wir mit besonders viel Dynamik agieren, so sage ich Ihnen: Die vorher angesprochene Richt­linie ist im Jahr 2013 beschlossen und verabschiedet worden. Jetzt haben wir 2015, nicht einmal die Mitte des Jahres. Im Endeffekt ist daher die Frist nicht ausgeschöpft. Suchen Sie sich also andere Belegexemplare für Ihre doch etwas ambitionierten Thesen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.57

13.57.20

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünschen die Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Aus­schusses für Wirtschaft und Industrie, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsver­trages: Rücktritt vom Internationalen Energie-Agentur Durchführungsübereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes, in 500 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Informationsweiterverwendungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 629 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ein­stimmig. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Entwurf betreffend Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz samt Titel und Eingang in 630 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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