Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 117

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linge aus ganz Österreich hier ihre Ideen betreffend die Lehre, ihre Wünsche formuliert, das, was sie sich wünschen an Rahmenbedingungen, die ihrer Meinung nach geschaf­fen werden müssen, um die Lehre in Österreich attraktiver zu machen.

Und da sind ein paar Dinge gefallen, die sich jetzt in diesen Vorschlägen der Bun­desregierung wiederfinden, etwa die Forderung nach einer Qualitätssicherung, nach einer Verbesserung der Rahmenbedingungen.

Es wurde der Wunsch nach zusätzlicher Zeit für Abschlussprüfungen geäußert, für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zum Beispiel für die Lehre mit Matura.

Unter anderem gab es auch den Wunsch nach zusätzlicher Förderung von Lehrlingen mit besonderen Bedürfnissen.

All diesen Wünschen kommen wir mit dieser Novelle des Berufsausbildungsgesetzes nach. Es freut mich besonders, dass wir durch die aliquote Verlängerung der Lehrzeit für das Nachholen von Pflichtschulabschlüssen und auch die Lehre mit Matura die Basis dafür schaffen, dass – egal, wie sich junge Menschen in Österreich entwickeln, ob ihnen vielleicht später der Knopf aufgeht, ob sie vielleicht vorher einen Haken schlagen und sie nicht die ganz klare, stringente Berufsausbildung machen – gewähr­leistet ist, dass sie eine qualitätvolle Ausbildung haben, dass gewährleistet ist, dass sie auch zu einem späteren Zeitpunkt auf einer vorhandenen Qualifizierung aufbauen können, wenn ihnen später der Knopf aufgeht, und dass sie bessere Voraussetzungen haben und die Lehre mit Matura beziehungsweise das Nachholen von Pflichtschul­abschlüssen vereinfacht und für alle möglich ist.

In diesem Sinne bitte ich Sie alle um Ihre Zustimmung und freue mich, dass wir das geschafft haben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.

 


14.42.15

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt schon von mehreren Rednern deutlich gemacht wor­den, worum es bei dieser Novelle zum Berufsausbildungsgesetz geht: Im Mittelpunkt steht die Qualität, die Verbesserung der Qualität der Lehrlingsausbildung.

Ja, ich bekenne mich auch dazu, dass die Qualitätskontrollen und die Gestaltung dieser Qualitätskontrollen durch einen Ausschuss des Bundes-Berufsausbildungs­beirates durchgeführt werden. Das war eine langjährige Forderung.

Ich selbst habe dem Bundes-Berufsausbildungsbeirat angehört, und auch damals ist schon viel über die Verbesserung der Qualität diskutiert worden. Nicht unter dem Aspekt, dass alles, was bisher gemacht wurde, schlecht ist – das stimmt ja nicht, es gibt ja viele Beispiele dafür, dass vieles sehr gut läuft –, sondern unter dem Aspekt, dass es in einzelnen Bereichen schwierig ist, eine qualitätvolle Berufsausbildung zu machen, wenn Lehrlinge oft primär als billige Hilfskräfte eingesetzt werden, und zum anderen, weil insgesamt die Anforderungen an die Qualität der Berufsausbildung gestiegen sind. Daher denke ich, dass damit ein sehr wichtiger Schritt gelungen ist.

Ich möchte auch noch hervorstreichen, weil das noch nicht gesagt wurde, dass es in dieser Novelle zum Berufsausbildungsgesetz eine arbeits- und sozialrechtliche Verbes­serung gibt, insbesondere beispielsweise für den Fall, dass ein Lehrbetrieb in Insol­venz geht, oder die Anwendung des Mutterschutzgesetzes für Jugendliche in der über­betrieblichen Ausbildung. Auch das sind wichtige Fortschritte, wichtige Forderungen der Gewerkschaftsjugend werden damit erfüllt.

 


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